Sofern die Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit aus Arbeitsmarktgründen gezahlt wird, würde der Anspruch hierauf mit Aufnahme der Beschäftigung entfallen.
Erhalten Sie die Rente wegen voller Erwerbsminderung allein aus medizinischen Gründen, würde in der Regel durch den RV-Träger geprüft, ob ab Aufnahme der Beschäftigung weiterhin volle Erwerbsminderung besteht. Wird dies bejaht, ist das erzielte Entgelt nach § 96a SGB VI auf die Rente anzurechnen.
Beantragen Sie die Weiterzahlung der Rente wegen voller Erwerbsminderung über März 2010 nicht, fällt diese, ohne dass es eines weiteren Bescheides bedarf, mit Ablauf des Monats März 2010 weg.
Die Beschäftigungsaufnahme müssten Sie Ihrem RV-Träger auf jeden Fall mitteilen. Inwieweit dieser aufgrund des nahenden Zeitrentenendes in eine medizinischen Sachaufklärung einsteigt, kann von hier allerdings nicht beurteilt werden.