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Rente auf zwei jahre

von utilius27.02.2007 | 18:00
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5 Antworten

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Mein ´Mann bekam bis zum September 2006 Rente wegen Erwerbsminderung von der landwirtschaftl. Alterskasse. Dann ging der Run zu den Gutachtern los, Kur dazu mein mann kam mit wesentlicher Verschlechterung wieder. Nach dem ganzen Hin- und Her hat uns nun die Alterskassse ein Angebot gemacht. Er bekäme die Rente für zwei jahre und muß dann einen neuen Rentenantrag stellen. Wenn wir das nicht annehmen, bleibt uns nur der Klageweg. Was hat dieses Angebot zu bedeuten? Es muß ja einen Hintergrund haben, sonst würde man mit der Rente ja keinen deal machen. Uns macht das großes Kopfzerbrechen, das iwr finanziell auch darauf angewiesen sind. Mein Mann ist 43 jahre

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Seit 2001 werden Erwerbsminderungsrenten grundsätzlich nur noch auf Zeit geleistet, vgl. § 102 II SGB VI.

Wie bereits ausgeführt ist deshalb in dem von Ihnen geschilderten Vorgehen nichts ungewöhnliches zu entdecken.

Sofern das bis dato festgestellte Restleistungsvermögen auch nach Ablauf der Befristung fortbesteht, kann mit einem Weitergewährungsantrag ja erneut Rente wegen Erwerbsminderung beantragt bzw. gewährt werden.

Hinweis:

Im Regelfall wird es erst bei einem festgestellten Restleistungsvermögen für zumutbare Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes von dauerhaft unter drei Stunden zu einer Gewährung der Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer kommen.

MfG

4 Antworten

utiliusam 27.02.2007 | 18:32
Da ist mir klar, war vorher ja auch so. Nur versteh ich nicht den Deal. Wenn wir darauf eingehen, das er sie Rente jetzt auf zwei weitere >jahre bekommt, müssen wir dann einen neuen Antrag stellen. Mir fehlt da irgendwo der Haken? Normalerweise bekommt man ein Schreiben, Ihnen wurde die Rente.....auf gewisse zeit gewährt, u.s.w. Aber warum der Zusatz, dann muß er nach Ablauf der zwei jahre einen NEUEN Antrag stellen. Ein Verlängerungsantrag kommt nach Ablauf automtisch durch den Widerspruch. Grübel, Grübel. Aber Danke für die Reaktion
Antoniusam 27.02.2007 | 18:18
Zeitlich befristete Renten sind überhaupt nichts ungewöhnliches.
Antoniusam 28.02.2007 | 11:03
Vielleicht wurde die Formulierung mit dem Neuantrag etwas unglücklich gewählt und es ist tatsächlich nur ein Folgeantrag gemeint ? Tatsache scheint aber nunmal zu sein, dass Ihr Mann z.Zt. rentenberechtigt ist. Und wenn sich an seinem gesundheitlichen Zustand nichts wesentliches ändert, wird der Folgeantrag in zwei Jahren nur eine Formalität sein. Sicherheitshalber können Sie sich diesbezüglich aber auch vom SoVD (www.sovd.de) oder dem VDK (www.vdk.de) preiswert und kompetent beraten lassen. Alles Gute !
Brunhildeam 28.02.2007 | 12:26
Zeitrenten werden automatisch beendet. Um die Weitergewährung einer Rente bewilligt zu bekommen, ist ein neuer Antrag erforderlich. In unseren Bescheiden steht dieser Zusatz ebenfalls im Bescheid. Es wird bei uns trotzdem so gehandhabt, dass drei Monate vor Zeitrentenende der Weitergewährungsantrag von Amts wegen verschickt wird. Also, absolut nichts Ungewöhnliches.
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