Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente Aufstocken

von Overdick10.10.2016 | 08:50
1119 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. Ich werde 2017 60Jahre alt und habe dann meine 45 Jahre voll. Mal angenommen ich würde eine Abfindung bekommen un d mit einer Regelung der Firma zuhause bleiben können, kann ich die Abfindung in die Rentenkasse einzahlen damit ich nicht zu viele Abzüge habe? mfg Overdick

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Overdick,

der Beitrag als auch der von „Senf dazu“ sollte Ihre Frage schon beantworten. In wie weit Sie Zahlungen leisten um die Rente „aufzustocken“ hängt zum einen von der Höhe Ihres Abschlages ab bzw. von dem dann in EUR festgestellten Betrag. In einer Rentenberatung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe können Sie auch Informationen zur Amortisation erhalten. Sie haben angegeben, dass Sie bereits 60 Jahre alt sind. Ausgehend davon, dass Sie Jahrgang 1956 sind, wäre eine abschlagsfreie Rente mit 63 und 8 Monaten möglich, wenn, wie Sie geschildert haben, die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist. Lassen Sie in einer persönlichen Beratung prüfen, in wie weit ein Rentenbeginn mit 63 + 8 ohne Abschlag im Vergleich zu einem Rentenbeginn mit 63 eine Alternative wäre. Unter Berücksichtigung der Abfindung und einem Beschäftigungsende mit 63 könnte es evtl. ratsam sein, den Rentenbeginn dennoch auf 63 + 8 zu legen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

senf-dazuam 10.10.2016 | 11:48
Das können Sie! Schauen Sie hier http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_… Und zur gesetzlcihen Grundlage (§ 187a) hier http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__187a.html Sie gehen dann z.B. mit 63 mit Abschlägen in Rente. Lassen Sie sich von der DRV ausrechnen, mit welchem Betrag Sie diesen Abschlag ausgleichen können. Sie kaufen sich damit sozusagen Entgeltpunkte für die Rente. Dann gehen Sie mit geringeren Abschlägen oder ohne Abschläge in Rente. Der Betrag wird allerdings wegen des früheren Beginns (im Vergleich zur abschlagsfreien Rente für besoinders langjährig Versicherte) immer noch etwas geringer sein ...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026