Hallo, Overdick,
der Beitrag als auch der von „Senf dazu“ sollte Ihre Frage schon beantworten. In wie weit Sie Zahlungen leisten um die Rente „aufzustocken“ hängt zum einen von der Höhe Ihres Abschlages ab bzw. von dem dann in EUR festgestellten Betrag. In einer Rentenberatung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe können Sie auch Informationen zur Amortisation erhalten. Sie haben angegeben, dass Sie bereits 60 Jahre alt sind. Ausgehend davon, dass Sie Jahrgang 1956 sind, wäre eine abschlagsfreie Rente mit 63 und 8 Monaten möglich, wenn, wie Sie geschildert haben, die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist. Lassen Sie in einer persönlichen Beratung prüfen, in wie weit ein Rentenbeginn mit 63 + 8 ohne Abschlag im Vergleich zu einem Rentenbeginn mit 63 eine Alternative wäre. Unter Berücksichtigung der Abfindung und einem Beschäftigungsende mit 63 könnte es evtl. ratsam sein, den Rentenbeginn dennoch auf 63 + 8 zu legen.