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Rente aus Arbeit vor Verbeamtung auszahlen lassen?

von Sonntagskind13.12.2022 | 10:43
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Hallo, ich habe eine Frage: Vor meiner Verbeamtung auf Lebenszeit (2016) habe ich geringfügig gearbeitet, weshalb mir aktuell laut Rentenbescheid eine Rente von ca. 130 Euro monatlich zustünde. Ich könnte das Geld jedoch jetzt besser gebrauchen als später, weil ich dann eine Beamten-Pension bekomme. Macht es deshalb Sinn, mir diese Rente jetzt auszahlen zu lassen? Danke für Ihre Hilfe!

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

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6 Antworten

Heinzam 13.12.2022 | 11:40
Sofern nur Minijob (?!?) dürften bereits mehr als die 60 Beitragsmonate vorhanden sein in der Gesetzlichen RV um auf 130 € Rente zu kommen. Verweis: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/jetzt-v…
Fliederam 13.12.2022 | 11:42
Sie müssen beachten, dass Ihnen nur die Beiträge erstattet werden, die Sie selbst entrichtet haben. Außerdem darf die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt sein, sonst haben Sie nämlich Anspruch auf die Regelaltersrente, die dann parallel zur Pension ausgezahlt und angerechnet wird. Da bin ich mir in Ihrem Fall nicht so sicher. Sollten Sie die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, könnten Sie sich ggf. die Beiträge erstatten lassen. Dabei sollten Sie aber beachten, dass diese Zeiten im Fall einer Rückkehr in die Angestellten-Welt "futsch" sind. Siehe auch hier: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
ich denke.am 13.12.2022 | 14:24
Hallo. Scheinst noch sehr jung zu sein und kannst dann Deine Höchstversorgung noch leicht erreichen. Wenn Du dann später Deine Pension bekommst wird in fast allen Fällen die ganze Rente bei der Pension ein Ruhensbetrag.
Batrixam 13.12.2022 | 14:31
Da Sie bereits eine Rentenauskunft erhalten haben, haben Sie scheinbar die Wartezeit von 5 Jahren bereits erfüllt. Damit ist eine Beitragserstattung für Sie ausgeschlossen.
W°lfgangam 13.12.2022 | 19:47
Da Sie bereits eine Rentenauskunft erhalten haben, haben Sie scheinbar die Wartezeit von 5 Jahren bereits erfüllt. Damit ist eine Beitragserstattung für Sie ausgeschlossen.
Die erste Antwort, die jemand hier gibt, der die Materie kennt, ....
...auch wenn es wahrscheinlich 'nur' eine Renteninformation gewesen sein kann, passt trotzdem :-) Ohne 60 Monate Beitragszeit gibt es in beiden Varianten keine automatisierte Berechnung der Rente ins Haus geschickt – auf Lebenszeit nicht. Und ja, die Pension wird/dann um _den_ Rentenbetrag rasiert, wenn damit der Höchstversorgungssatz/max. Pension erreicht ist. Daneben bleibt natürlich noch der Zuschuss der DRV zur PKV erhalten (ist nicht Rente, wird nicht bei der Pension gegengerechnet) - rd. 10 € xtra ...ist das nichts? ;-) Wilde Gedanken: Parallel in der DRV mit freiwilligen Beiträgen eine zusätzliche Altersversorgung aufbauen (die Pension darf Rente aus freiwilligen Beiträgen nicht anrechnen), gleichzeitig Finanzamt 'melken'/Vorsorgebeiträge/Sonderausgaben + den über die höhere Rente den Zuschuss zur PKV damit erhöhen. Mit 1.200 bis zu 16.500 € freiwilligen Rentenbeiträgen/Jahr + mtl. Rentenzuwachs von 5 bis 75 € mtl. stehen Ihnen/@Sonntagskind alle Möglichkeiten der DRV offen. Da gehen bis Rentenbeginn sicher noch gut 2000 € Monatsrente + knapp 200 PKV-Beitragszuschuss ...jetzt aber mal ran und die Euronen zukunftssicher investieren *g Gruß w.
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