Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rente aus dem EU Ausland

von Jürgen25.09.2026 | 06:10
33 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich bin in Deutschland Rentner und habe in ein paar Jahren auch Ansprüche aus einem anderen EU-Land. Wenn ich die duetschen Zeiten jetzt schon im anderen EU-Land anerkennen lassen möchte, muß ich diesen Wunsch an die deutsche Rentenversicherung schreiben oder kann/soll ich mich direkt an die ausländische Rentenversicherung wenden? Wie geht das praktisch vor sich? Und die zweite Frage: Wie geht das später mit dem Rentenantrag? Ich hab gelesen, den muß ich bei der Deutschen Rentenversicherung für das andere Land stellen. Wie geht das praktisch? Als formloser Brief oder muss ich mir die Formulare von der ausländischen Rentenversicherung besorgen und diese an die Deutsche Rentenversicherung schicken? viele Grüße Jürgen

2 Antworten

Auslandsbezugam 25.09.2026 | 07:39
Für den Antrag auf ausländische Renten haben Sie ein Wahlrecht - d.h. Sie können, müssen aber nicht den Antrag bei/über die DRV stellen. Das richtige Formular ist hierzu das A0011 - Antrag auf Versichertenrente aus dem Ausland. Die Kommunikation der DRV erfolgt dann rein elektronisch mit dem anderen Land mittels EESSI. Den Rentenbescheid und ggf. weitere Anfragen erhalten Sie dann anschließend direkt aus dem beteiligten Land bzw. der dortigen Rentenversicherung. Auch können Sie jetzt schon im Rahmen einer Kontenklärung (bzw. hätten dies beim Rentenantrag bereits) die Versicherungszeiten im Ausland angeben und dann wird automatisch von der DRV mit dem ausländischen Versicherungsträger ein entsprechender Versicherungsverlauf ausgetauscht. Dort werden die deutschen Zeiten und hier werden die EU-Zeiten dann gespeichert und ggf. in der Rente auch berücksichtigt. Ob das bei ihnen bereits passiert ist, sehen Sie anhand der Versicherungszeiten und entsprechender Aussage im Rentenbescheid. Ob die deutschen Zeiten im Ausland wirklich auch gespeichert sind, kann ihnen nur der ausländischer Versicherungsträger direkt bestätigen mMn.
Rückfrageam 25.09.2026 | 07:59
Was haben Sie denn in Ihrem Rentenantrag bei der Frage nach Zeiten im Ausland geantwortet? Bei wahrheitsgemäßen Angaben, müsste dieses Thema doch schon längst geklärt sein.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026