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Experten-Antwort

Rente aus den 1970er

von Katarina08.02.2021 | 21:18
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, Ich wohne und arbeite in Deutschland. Mein Opa hat in den 1970er in Deutschland ein-zwei Jahre gearbeitet. Den Rest hat er in Montenegro gearbeitet. Also er hat einen Rentenanspruch erreicht und bezieht schon seit Jahren Rente in Montenegro. Meine Frage ist, hat er auch einen Anspruch auf eine deutsche Rente? Dies wurde nie geprüft. Ich habe leider keine Versicherungsnummer von ihm aber eine Vollmacht, dass ich alles für ihn regeln darf. Ich habe die Anfrage direkt an die Deutsche Rentenversicherung geschickt, aber sie melden sich jetzt seit Monaten nicht. Ich würde gerne es für ihn ermöglichen, wenn es geht oder einfach eine definitive Antwort erhalten, wenn es nicht möglich ist. Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit und Hilfe. Viele Grüße Katarina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Katarina,

warum Ihre Antwort an die Rentenversicherung so lange unbeantwortet bleibt, ist von hier aus schwer zu beurteilen. Sollte Ihre Anfrage weder die Versicherungsnummer noch das Geburtsdatum Ihres Großvaters enthalten haben, ist eine Bearbeitung leider nicht möglich.

Im Verhältnis zu Montenegro wird das mit der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien am 12. Oktober 1968 geschlossene Sozialversicherungsabkommen weiter angewendet. Im Bereich der Rente sichert es eine grenzüberschreitende Anwartschaftserhaltung und Gleichbehandlung, schafft aber keine neuen Leistungsarten und ändert auch nicht die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente. Dafür gelten die jeweiligen innerstaatlichen Vorschriften.

Auch wenn Versicherungszeiten in Deutschland und in Montenegro zurückgelegt sind, wird die deutsche Rente vom Rentenversicherungsträger in Deutschland, die montenegrinische Rente vom Träger in Montenegro festgestellt. Die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (z.B. Erreichen der Altersgrenze, Wartezeit) müssen dabei nach dem jeweiligen innerstaatlichen Recht erfüllt sein.

Allerdings werden bei der Anspruchsprüfung für geforderte Mindestversicherungszeiten die Zeiten in Deutschland und Montenegro sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Versicherungszeiten in den anderen Nachfolgestaaten Jugoslawiens zusammengezählt. Auch wenn in Deutschland nur wenige Beitragsmonate zurückgelegt sind, kann so ein Anspruch auf deutsche Rente wegen Altersrente entstehen.

Leistungen aus der deutschen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gewährt.

Sind Versicherungszeiten in Deutschland und in Montenegro zurückgelegt, ist nur ein einziger Antrag nötig. Er gilt stets auch gegenüber dem anderen Vertragsstaat. Dies gilt auch bei Aufenthalt in Montenegro. In diesem Fall leitet die montenegrinische Rentenversicherung das deutsche Rentenverfahren ein. Um dieses Verfahren anzustoßen, muss der montenigrinische Rentenversicherungsträger allerdings Kenntnis davon haben, dass der betroffene Rentner auch in Deutschland gearbeitet hat.

Ihr Opa kann sich daher mit den Unterlagen, die seine Beschäftigungszeiten in Deutschland belegen, direkt an den Rentenversicherungsträger in Montenegro wenden.

Sobald der montenegrinische Rentenversicherungsträger das Rentenverfahren mit den notwendigen Unterlagen eingeleitet hat, prüft der zuständige deutsche Rentenversicherungsträger, ob und in welcher Höhe auch aus Deutschland eine Rente möglich ist.

Der richtige Ansprechpartner in Montenegro lautet:

REPUBLIČKI FOND PENZIJSKOG

I INVALIDSKOG OSIGURANJA

Bulevar Ivana Crnojevića 64

81000 PODGORICA

MONTENEGRO

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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11 Antworten

W°lfgangam 09.02.2021 | 00:57
Hallo Katarina, sofern Ihr Opa insgesamt (mit Zeiten in D + MNE) insgesamt 5 Jahre zusammen hat, hätte er auch einen Anspruch auf Rente für die paar Jahre in D. Sofern die RV in D nicht reagiert, fragen Sie dort bitte erneut nach, wie weit das Verfahren ist. Ansprechpartner ist entweder DRV Bayern Süd oder DRV Bund, je nach innerstaatlicher Zuständigkeit. Ausnahmeweise verweise ich hier auf die DRV-Hotline: 0800 1000 480 70, sofern Ihnen kein direkter Ansprechpartner bisher bekannt ist. Gruß w.
santanderam 09.02.2021 | 09:09
Voraussetzung für eine deutsche Rente ist natürlich auch dass Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt wurden.
Katarinaam 09.02.2021 | 19:55
Guten Abend, Vielen lieben Dank für all die Antworten. Ich habe mich vermutlich nicht prezise genug ausgedrückt. Mein Opa hatte eine Vollzeit Beschäftigung, die rentenversicherungspflichtig war. Die einzige Problematik kann sein, dass die Beschäftigung zu lange in der Vergangenheit liegt, es war ja vor 50 Jahren. Viele Grüße Katarina
Katarinaam 09.02.2021 | 19:58
Vielen Dank für die Antwort, sie war sehr hilfreich. Gilt das auch für einen Rentenapruch, der 50 Jahre in der Vergangenheit liegt? Er bezieht schon über 20 Jahre Rente. Er ist sich auch nicht sicher, ob er die Unterlagen zu seinem alten Arbeitgeber hat. Könnte man ihn irgendwie hier im System finden, auch ohne den prezise Angaben zu seiner Zeit in Deutschland? Viele Grüße Katarina
KSCam 09.02.2021 | 20:10
50 Jahre zurück wäre 1971 - da gab es bei der DRV noch die alten Versicherungskarten in die die Verdienste eingetragen waren. Hat er noch die damalige Versicherungskarte oder Abschriften davon? Wenn die Karte voll war, wurde sie zurückgegeben und man bekam eine Abschrift - hat er die noch? Ob im Zweifel da noch was zu finden ist? Die damalige Krankenkasse wird wohl auch nichts mehr haben (falls er überhaupt noch weiß wo er damals krankenversichert war). Die große Frage ist auch ob er damals vom Arbeitgeber überhaupt angemeldet war? Möglicherweise gab es damals auch die Möglichkeit einer Beitragserstattung und die Beiträge wurden schon lange zurückgezahlt? Dass das alles dauert, v.a. wenn das alles über die RV in Montenegro läuft ist eigentlich sonnenklar. Man hätte sich ja auch früher drum kümmern können?
Hobbyexperteam 10.02.2021 | 12:36
Zitat von Katarina anzeigenausblenden
Voraussetzung für eine deutsche Rente ist natürlich auch dass Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt wurden.
Guten Abend, Vielen lieben Dank für all die Antworten. Ich habe mich vermutlich nicht prezise genug ausgedrückt. Mein Opa hatte eine Vollzeit Beschäftigung, die rentenversicherungspflichtig war. Die einzige Problematik kann sein, dass die Beschäftigung zu lange in der Vergangenheit liegt, es war ja vor 50 Jahren. Viele Grüße Katarina
Wenn Ihr Opa den Antrag (wie vom Experten ausführlich beschrieben wurde) stellt, prüft die Rentenversicherung, ob diese Arbeitszeiten schon gespeichert sind oder anhand der eingereichten Unterlagen nachvollzogen werden können. Falls die eingereichten Unterlagen nicht ausreichen und die Zeiten noch nicht bekannt sind, fragt die Rentenversicherung beim ehemaligen Arbeitgeber und bei der damaligen Krankenkasse nach. Sofern diese Zeiten sich noch in irgendeinem Archiv finden lassen, und nicht bereits durch eine Beitragserstattung untergegangen sind, kann Ihr Opa auch heute noch einen Anspruch auf Regelaltersrente realisieren. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt. Eine Nachzahlung aus der Deutschen Rentenversicherung ist für die letzten 20 Jahre allerdings nicht zu erwarten. Es geht dann eher um eine Zahlung, die in die Zukunft gerichtet ist. Dass ein solcher Anspruch realisiert werden kann, ist jedenfalls nicht von vorneherein ausgeschlossen. Es ist aber auch ungewiß, ob tatsächlich Ansprüche realisiert werden können. Ein definitives ja oder nein kann man erst nach der Antragstellung und Prüfung des Antrages erwarten. Ihr Großvater hat in jedem Fall nichts zu verlieren.
Katarinaam 10.02.2021 | 13:29
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Er war definitiv angemeldet. Warum es früher nicht gemacht wurde, kann ich leider nicht beantworten. Davon habe ich erst Ende Dezember erfahren und gleich alles in die Wege geleitet. Ich schätze, dass er durch seine Krankheit viel zu viel auf dem Schirm hatte und nicht geglaubt hat, dass er einen Anspruch hat. Das ganze kam auch durch eine kurze Unterhaltung ans Licht. Ganz zufällig. Die ganzen Unterlagen zu finden wird wohl fast unmöglich sein. Er wird es jedenfalls bei der RV in MNE versuchen.
W°lfgangam 10.02.2021 | 15:17
Zitat von Katarina anzeigenausblenden
Hallo Katarina, liegt daran, dass die alten Versicherungskarten (Papiersystem zur Erfassung der Versicherungszeiten bis 1972) 'irgendwo verschütt' gegangen sind/meist beim Versicherten selbst! - siehe bereits Beitrags von @KSC. Da ist auch heute nichts mehr zu machen ...wenn Ihr Vater nicht gerade einen früheren/lebenden Kumpel hat, der glaubhaft im Rahmen einer Zeugenerklärung/eidesstattlichen Versicherung diese Zeit bestätigen kann, dass Sie beide 'am Band'/oder wo auch immer, nebeneinander gearbeitet haben. Gruß w. PS: Gerade bei 'Fremdarbeitern' in dieser Zeiten fehlen die Jahre im Rentenkonto - aus oben genannten Gründen -, weil keine Belege mehr möglich sind = das wars dann mit der Zeit/keine Rente aus D. Aber, bleiben Sie dran und folgen den letzten Hinweisen hier.
Anti-Wolleam 10.02.2021 | 15:35
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Er war definitiv angemeldet. Warum es früher nicht gemacht wurde, kann ich leider nicht beantworten.
Hallo Katarina, liegt daran, dass die alten Versicherungskarten (Papiersystem zur Erfassung der Versicherungszeiten bis 1972) 'irgendwo verschütt' gegangen sind/meist beim Versicherten selbst! - siehe bereits Beitrags von @KSC. Da ist auch heute nichts mehr zu machen ...wenn Ihr Vater nicht gerade einen früheren/lebenden Kumpel hat, der glaubhaft im Rahmen einer Zeugenerklärung/eidesstattlichen Versicherung diese Zeit bestätigen kann, dass Sie beide 'am Band'/oder wo auch immer, nebeneinander gearbeitet haben. Gruß w. PS: Gerade bei 'Fremdarbeitern' in dieser Zeiten fehlen die Jahre im Rentenkonto - aus oben genannten Gründen -, weil keine Belege mehr möglich sind = das wars dann mit der Zeit/keine Rente aus D. Aber, bleiben Sie dran und folgen den letzten Hinweisen hier.
Na, schon so früh Feierabend oder Urlaub im Lockdown, dass Du hier unwichtige Statements absetzen kannst? Du hast doch letzte Nacht hier noch verbracht!
Sandmannam 11.02.2021 | 22:03
Du hast doch letzte Nacht hier noch verbracht!
...ADS bei Ihnen? Sorry, wenn ich Sie da nicht streicheln/zudecken und https://www.youtube.com/watch?v=0SYJdNvN10E für Sie anstimmen konnte ;-) Gruß w.
Schlaf, Kindchen schlaf. Im Garten stehen zwei Schaf' ein schwarzes und ein weißes und wenn das Kind nicht schlafen will, dann kommt das Schwarze und beißt es, schlaf, Kindchen schlaf!
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