Hallo Katarina,
warum Ihre Antwort an die Rentenversicherung so lange unbeantwortet bleibt, ist von hier aus schwer zu beurteilen. Sollte Ihre Anfrage weder die Versicherungsnummer noch das Geburtsdatum Ihres Großvaters enthalten haben, ist eine Bearbeitung leider nicht möglich.
Im Verhältnis zu Montenegro wird das mit der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien am 12. Oktober 1968 geschlossene Sozialversicherungsabkommen weiter angewendet. Im Bereich der Rente sichert es eine grenzüberschreitende Anwartschaftserhaltung und Gleichbehandlung, schafft aber keine neuen Leistungsarten und ändert auch nicht die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente. Dafür gelten die jeweiligen innerstaatlichen Vorschriften.
Auch wenn Versicherungszeiten in Deutschland und in Montenegro zurückgelegt sind, wird die deutsche Rente vom Rentenversicherungsträger in Deutschland, die montenegrinische Rente vom Träger in Montenegro festgestellt. Die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (z.B. Erreichen der Altersgrenze, Wartezeit) müssen dabei nach dem jeweiligen innerstaatlichen Recht erfüllt sein.
Allerdings werden bei der Anspruchsprüfung für geforderte Mindestversicherungszeiten die Zeiten in Deutschland und Montenegro sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Versicherungszeiten in den anderen Nachfolgestaaten Jugoslawiens zusammengezählt. Auch wenn in Deutschland nur wenige Beitragsmonate zurückgelegt sind, kann so ein Anspruch auf deutsche Rente wegen Altersrente entstehen.
Leistungen aus der deutschen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gewährt.
Sind Versicherungszeiten in Deutschland und in Montenegro zurückgelegt, ist nur ein einziger Antrag nötig. Er gilt stets auch gegenüber dem anderen Vertragsstaat. Dies gilt auch bei Aufenthalt in Montenegro. In diesem Fall leitet die montenegrinische Rentenversicherung das deutsche Rentenverfahren ein. Um dieses Verfahren anzustoßen, muss der montenigrinische Rentenversicherungsträger allerdings Kenntnis davon haben, dass der betroffene Rentner auch in Deutschland gearbeitet hat.
Ihr Opa kann sich daher mit den Unterlagen, die seine Beschäftigungszeiten in Deutschland belegen, direkt an den Rentenversicherungsträger in Montenegro wenden.
Sobald der montenegrinische Rentenversicherungsträger das Rentenverfahren mit den notwendigen Unterlagen eingeleitet hat, prüft der zuständige deutsche Rentenversicherungsträger, ob und in welcher Höhe auch aus Deutschland eine Rente möglich ist.
Der richtige Ansprechpartner in Montenegro lautet:
REPUBLIČKI FOND PENZIJSKOG
I INVALIDSKOG OSIGURANJA
Bulevar Ivana Crnojevića 64
81000 PODGORICA
MONTENEGRO
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung