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Experten-Antwort

Rente aus den USA

von Usaman27.12.2022 | 19:38
1822 Ansichten
11 Antworten
Hallo Ich bin seit August 2021 in Rente (DE) und habe 5 Jahre in den USA gelebt und gearbeitet und dort auch eine Sozialversicherungsnummer. Dies habe ich in meinem Rentenantrag geltend gemacht und auch die Deutsche Rentenversicherung Bund mehrfach kontaktiert, weil bis heute keine Zahlungen oder auch nur ein Bescheid aus der Sozialversicherung USA gekommen ist. Die deutsche Rentenversicherung hat mein Anliegen immer weitergegeben und auch in ihrem letzten Schreiben gesagt, dass sie meine E-Mail weitergeleitet hätten. Es ist jetzt also schon über ein Jahr her, in dem ich keine (eventuellen) Zahlungen bekommen habe. Gibt es irgendein rechtliches Mittel seinen Anspruch geltend zu machen ? Ich meine, es wird kein hoher Betrag sein, aber in der heutigen Zeit ist jeder Cent willkommen. Wie kann ich Druck auf die amerikanischen Stellen ausüben - schließlich würde ja auch eine Nachzahlung anstehen. Vielen Dank im Voraus M. Frank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.12.2022 | 08:01

Hallo Usaman,

da Ihr zuständiger deutscher Versicherungsträger nach Ihrer Angabe bereits das Rentenverfahren in den USA eingeleitet und alle Informationen an die SSA weitergeleitet hat, sind seine Möglichkeiten erschöpft.

Auf der Homepage der SSA, die Ihnen @W°lfgang mitgeteilt hat, findet sich eine Möglichkeit, den Status Ihres dortigen Antrags abzufragen (https://www.ssa.gov/apply/check-application-or-appeal-status).

Möglicherweise kann Ihnen auch das US-Generalkonsulat in Frankfurt weiterhelfen, auf das in der Broschüre "Arbeiten in Deutschland und in den USA" verwiesen wird (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/weitere_abkommen/13_arbeiten_deutschland_usa.html - sh. dort S. 56):

Wohnen Sie in Deutschland und haben Sie Fragen zum

amerikanischen Recht, ist Ansprechpartner das:

Amerikanische Generalkonsulat

Federal Benefits Unit

Gießener Straße 30

60435 Frankfurt am Main

Telefon 069 90555-1100

Telefax 069 749352

Internet de.usembassy.gov/de/die-botschaft-und-die-konsulate/konsulat-frankfurt/

Inwieweit Ihnen rechtliche Möglichkeiten gegenüber der SSA offenstehen, ist nach amerikanischem Recht zu prüfen. Hierüber können wir Ihnen leider keine Auskunft geben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

DRVam 27.12.2022 | 20:12
Die Deutsche Rentenversicherung hat keinen Einfluss auf die Arbeitsgeschwindigkeit der Rententräger anderer Länder. Ob und welche rechtlichen Mittel Sie persönlich gegenüber einem ausländischen Rententräger haben, wird Ihnen auch die Deutsche Rentenversicherung nicht sagen können.
W°lfgangam 27.12.2022 | 20:13
Hallo Usamann, die DRV ist da nach Weiterleitung Ihres Antrags nach US außen vor. Deren Verwaltung ist nun zuständig, Ihre Rentenzahlung von dort zu gewährleisten. Vielleicht finden Sie hier eine direkte Kontaktmöglichkeit: https://www.ssa.gov/… Gruß w.
Huber am 28.12.2022 | 16:38
Seien Sie doch froh das Ihnen der amerikanische Staat schon einige Male eine Sonderzahlung überwiesen hat, die bei weiten höher war als die läppischen 300€ in Deutschland. Um genau zu sein 3 mal und immer über 1000 US Dollar. Bekommt jeder mit US Sozialversicherungsnummer ob Rentner oder nicht war egal.
Usamanam 29.12.2022 | 19:55
Vielen Dank - ich werde diesen Links bald nachgehen. Ähnliche Antworten habe ich auch erwartet - aber die Hoffnung stirbt ja zuletzt. Als weiteres Problem käme eventuell hinzu, dass ich seit 6 Monaten jetzt in Spanien lebe. Ich habe noch einen Kontakt in den USA, an den ich mich jetzt auch gewendet habe - mal sehen, ob da etwas bei rauskommt. Danke erstmal an alle !
Leoniam 11.01.2023 | 03:03
Ihre Aussage ist insofern nicht korrekt, da eine Anmeldung zwecks Einsichtnahme der eigenen Daten auf der Seite www.ssa.gov, zwingend eine gültige US-Anschrift voraussetzt.
Leoniam 11.01.2023 | 03:23
Diese Aussage ist nicht korrekt, denn eine Anschrift und/oder Steuererklärung in den USA sind Voraussetzung für die US-Zuwendung und nicht nur eine US-Sozialversicherungsmummer. ------- Seien Sie doch froh das Ihnen der amerikanische Staat schon einige Male eine Sonderzahlung überwiesen hat, die bei weiten höher war als die läppischen 300€ in Deutschland. Um genau zu sein 3 mal und immer über 1000 US Dollar. Bekommt jeder mit US Sozialversicherungsnummer ob Rentner oder nicht war egal.
DerRentneram 18.01.2023 | 23:06
nach meinem Kenntnisstand (korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege) hat man in den USA einen Rentenanspruch, wenn man 40 Punkte = 10 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat. Ich habe im Oktober 2021 meine Rente in Deutschland beantragt und bin davon ausgegangen, daß die DRV gleichzeitig den Rentenantrag in den USA stellt, wie das auf Webseiten der DRV und der deutschen Auslandvertretungen angezeigt wurde. Ende 2022 habe ich dann endlich meinen Rentenbescheid aus Deutschland erhalten. Nachfragen wurden von der DRV in den dazwischenliegenden Monaten nicht beantwortet und man bekam keine Statusinformationen. Dabei stellte sich heraus, daß die DRV den USA Rentenantrag nicht übermittelt hat. Dieser Service wurde wahrscheinlich eingestellt. Ich mußte die USA Rente dann selbst beantragen, wes weitere Monate gedauert hat. In diesem Fall gehe ich davon aus, daß die 5 Jahre in den USA bei der deutschen Rente mit angerechnet werden. Ich würde ein Beratungsunternehmen einschalten. https://rentenberatung-berlin.de/sozialversicherungsabkommen-mit…
Seemannam 14.02.2023 | 19:04
Bin ab 1.Jan.2022 in Rente gegangen.Habe 49 Jahre gearbeitet, davon 7 Jahre in den USA. Dh. 28 Credits erworben. Nach dem "Windfall Elimination Provision" wurden die Amerik.Arbeitszeiten mit zu den Deutschen addiert.Ergo müsste das auch umgekehrt passieren und damit wären auch die 40 erforderlichen Credits erreicht, um eine Rente aus den USA zu erhalten ."FEHLANZEIGE" bis heute keinen Cent? Die Knappschaft hat alles eingeleitet der amerik.Versicherungsträger wurde informiert,bis dato keine Reaktion. Nach mehrmaliger Rücksprache mit der Knappschaft wurde nun die Zuständigkeit für amerk.Anprüche nach Polen ausgelagert ? Ich spreche kein polnisch .Unglaublich was da abgeht,will eigentlich nur Geld was mir zusteht. Da stellt sich die Frage,wie lange muß ich die Füße stillhalten bis was passiert?Passiert überhaupt noch was?Oder muß ich die Bundesregierung involvieren?
Elfiam 19.02.2023 | 14:17
Amerikanische Rentenansprüche hat man erst nach 10 Jahren(40Credits).
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