Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenGuten Tag,
Sie haben sicherlich im Rentenantrag angegeben, dass Sie auch in der Schweiz gearbeitet haben. Der deutsche Rentenversicherungsträger setzt sich dann mit dem schweizerischen Rentenversicherungsträger in Verbindung und klärt die dortigen Zeiten. Allerdings wird Ihnen dannn eine separate Zahlung aus der Schweiz angewiesen. Ob die Betriebsrente mit einem Abzug gezahlt wird, kann von hier aus nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den Leistungsträger der Betriebsrente.
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