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Rente aus der Schweiz/volle EM Rente

von Lydia02.04.2007 | 16:52
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5 Antworten

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Guten Abend ich bekomme die volle EM Rente bis Mai 08 ich habe auch 1,5 Jahre in der CH gearbeitet a) wie wird das verrechnet (macht das die DRV für mich (Unterlagen hat alle die DRV) und b ich bekomme ca.200€ Betriebsrente kann ich die ohne Nachteile (Abzug/Minderung der EM Rente) beziehen? Danke für eine Antwort Lydia

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Guten Tag,

Sie haben sicherlich im Rentenantrag angegeben, dass Sie auch in der Schweiz gearbeitet haben. Der deutsche Rentenversicherungsträger setzt sich dann mit dem schweizerischen Rentenversicherungsträger in Verbindung und klärt die dortigen Zeiten. Allerdings wird Ihnen dannn eine separate Zahlung aus der Schweiz angewiesen. Ob die Betriebsrente mit einem Abzug gezahlt wird, kann von hier aus nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den Leistungsträger der Betriebsrente.

4 Antworten

KSCam 02.04.2007 | 18:19
wenn Sie in der Schweiz 1,5 Jahre gearbeitet haben, haben Sie dort einen separaten Rentenanspruch. Zum Verfahren: wenn diese Tatsache der DRV bekannt ist (im Antrag wird ja danach gefragt), leiten die deutschen Stellen die notwendigen Unterlagen an die SAK, Avenue Ed. Vaucher, in 1211 Genf weiter. Ab diesem Zeitpunkt entscheiden die CH Behörden, ob und in welcher Höhe Sie nach schweizer Recht einen Anspruch auf Invalidenrente (so hei0t die dort) haben. Sie erhalten aus der Schweiz eine Bewilligung oder eine Ablehnung. Die Höhe einer deutschen Rente sowie die Höhe der Betriebsrente spielt für die Höhe der Rente in der Schweiz nach meiner Kenntnis keine Rolle - aber das richtet sich ausschließlich nach Schweizer Gesetzen. Auf die Dauer des CH Rentenverfahrens haben die deutschen Stellen keinerlei Einfluß!
Lydiaam 02.04.2007 | 20:41
Danke KSC meine Frage zu der Betriebsrente bezog sich auf die Auswirkung auf die EM Rente der DRV. Wie verhält sich das. Die ca. 200€ Betreibsrente die ich bekomme, wird da was von der deutschen EM Rente abgezogen?? Oder kann ich beide Renten voll beziehen? Und auf die Schweizer IV warte ich dann geduldig. Wäre lieb, wenn Sie auf die neu gestellte hoffentlich besser formulierte Frage neu antworten können. Mit dem formulieren hab ich leider meine Probleme. Danke im voraus Lydia
KSCam 02.04.2007 | 21:14
klare Antwort: nein, auch für die deutsche gesetzliche Rente spielt die Höhe der Betriebsrente keine Rolle.
Amadéam 04.04.2007 | 20:38
Haben Sie sich Ihr Guthaben aus der “Zweiten Säule” bei der Rückkehr nach Deutschland auszahlen lassen? Wenn nein, besteht ggf. auch ein Betriebsrentenanspruch in der Schweiz. Ggf. Antragstellung nicht vergessen.
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