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Experten-Antwort

Rente aus Estland

von Harald20.03.2023 | 16:37
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3 Antworten

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Hallo, meine Mutter ist 1989 aus Estland nach Deutschland gekommen und bekommt die Zeiten aus Estland als Vertriebene in der Deutschen Rente angerechnet. Sie hat in Estland auch einen Rentenanspruch. Muss sie diese beantragen oder kann sie darauf verzichten? Wird sie bei Beantragung auf die Rente aus Deutschl. angerechnet? Gruß Harald

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Harald,

den Ausführungen von 'W°lfgang' ist nichts weiter hinzuzufügen. Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W°lfgangam 20.03.2023 | 20:14
Hallo Harald, Ihre Mutter wird die Zeiten in Estland als FRG-Zeiten im deutschen Rentenkonto bereits angerechnet bekommen haben = diese Auslandszeiten erhöhen die dtsch. Rente. Beantragt sie die ihr zustehende Rente/auch aus Estland/für dieselben Versicherungszeiten, kann sie natürlich nur 1x Rente für diese Zeiten erhalten = die DRV kürzt die D-Rente um die EST-Rente. Ihre Mutter ist nicht verpflichtet, die EST-Rente zu beantragen ...soweit so einfach. Kompliziert wird es dann, was ist besser: - nur D-Rente mit FRG-Zeiten/inzwischen sogar EU-Zeiten + Anrechnung EST-Rente - nur D-Rente mit FRG-Zeiten OHNE 'überstaatliche' Berechnung + keine EST-Rente beantragt - nur D-Rente ohne FRG-Zeiten/Verzicht darauf + EST-Rente DAS schlüsselt Ihnen die zuständige DRV im Wege deren Beratungspflichten auf, welches Dispositionsrecht für Ihre Mutter in Summe die höchsten Einkünfte bringt <- gezielte Nachfrage dazu erforderlich! Dieses 'Mischmasch' ist einfach zum *Kotzen und schlicht aus nur Beratung/Blick auf Versicherungsverlauf, nicht wirklich erkennbar ...und für die beteiligte DRV sicher ein/ggf. manueller Rechenaufwand ohne Ende ...gibt hier nur 2 Zuständigkeiten: DRV BUND oder DRV NORD. Gruß w. PS: Bitte zuerst zur Foren-Beraterkasse > rechts unten anklicken/einzahlen, bevor der Beitrag hier individuell online gestellt wird ;-)
Haraldam 20.03.2023 | 21:25
Hallo Wolfgang, danke für die ausführliche Erklärung. Es ist DRV Bund zuständig. Ďann werden wir versuchen entsprechende Auskunft zu bekommen. Vielen Dank nochmal. Gruß Harald
Deutsche Rentenversicherung
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