Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Rente aus GUV Kapitalisieren, Auswirkungen auf Rente der GRV

von tuen08.09.2013 | 12:59
2371 Ansichten
9 Antworten
Hallo Experten, eine Rente aus der GUV wird ja beim Renteneintritt (GRV) später angerechnet (Ruhensberechnung). Lässt man sich die Rente aus der GUV Kapitalisieren (hier 20% MDE) wird beim späteren errechnen der Altersrente dann so verfahren, als ob die Rente aus der GUV weiterbezogen worden wäre. Soweit klar. Meine Frage ist nun, ob zu dieser Berechnung der Betrag der GUV-Rente ab dem Tag der Auszahlung (Kapitalisierung der GUV-Rente) "eingefroren" wird, also zur Berechnung der Betrag der GUV-Rente die man bis zu der Kapitalisierung bezogen hat verwendet wird oder ob dann dieser Betrag plus eventueller Rentenanpassungen verwendet wird (die man natürlich real dann nie erhalten hat)..? Ich hoffe ich habe einigermaßen verständlich formuliert. Danke im Voraus!

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 10.09.2013 | 14:53

Hallo tuen ,

bei einer Abfindung der Unfallrente tritt diese für den Zeitraum, für den sie bestimmt ist, an die Stelle der laufenden Rentenzahlung ( § 93 Absatz 4 Satz 2 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch ). Es ist also ein fortlaufender Bezug der Unfallrente zu fingieren. Dies hat zur Folge, daß bei Anwendung des § 93 SGB VI die voll oder teilweise abgefundene Unfallrente sowie der zugrunde liegende Jahresarbeitsverdienst anzupassen sind, und bei der Berechnung in Ansatz zu bringen sind. Ein Einfrieren des Betrages findet somit nicht statt.

Experten-Antwortam 12.09.2013 | 12:50

Hallo tuen(69),

Ihre beiden Fragen sind ziemlich schnell erledigt:

1. Ja ! Ist gleich.

2. Wenn die (wie in Ihrem Fall) 16,5 Jahre vorbei ist, wird auch nichts mehr angerechnet. Auch bei einer späteren Altersrente nicht.

7 Antworten

Jonnyam 09.09.2013 | 16:56
Auch bei Abfindung erfolgt eine Dynamisierung. Näheres dazu siehe unter 5.1 bei den Arbeitsanweisungen der DRV http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… 93 Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung 5 285 Und dann noch der Hinweis auf das BSG-Urteil vom 7.10.1992 GS 2/91, wonach das Ruhen auch enden kann. Hoffentlich konnte ich helfen Jonny
tuenam 09.09.2013 | 19:04
Danke für die Antwort! Das bedeutet ja, dass, wenn man sich abfinden lässt und erst NACH Ablauf der Abfindungszeit (also diesem Abfindungsfaktor z.B. 16,5 (Alter zum Zeitpunkt der Abfindung bis 44 Jahre)) Altersrente bezieht eine Anrechnung nicht stattfindet, oder habe ich das falsch verstanden? Grüße
tuenam 09.09.2013 | 20:59
Große Hilfe!! Vielen Dank :)
tuenam 09.09.2013 | 20:59
Große Hilfe!! Vielen Dank :)
tuenam 10.09.2013 | 16:04
Ist der genannte "Zeitraum" identisch mit dem Kapitalwert-Faktor aus der Verordnung über die Berechnung des Kapitalwerts bei Abfindung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung Anlage 2 ? (z.B. 16,5 (Jahre) bei einem Alter bis unter 45 Jahre) Sollte ich NACH erfolgter Abfindung und NACH Ablauf dieser 16,5 Jahre in Altersrente gehen, wird dann diese "fingierte" Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung trotzdem von meiner Altersrente abgezogen? Vielen Dank im Voraus!!
tuen69am 12.09.2013 | 08:41
Wenn mir ein Experte dazu noch eine Info geben könnte wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026