Die kanadische Rente würde, unter Berücksichtigung der Freibeträge, auf die Witwenrente angerechnet werden.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei…
Die Verbindungsstelle Deutschland-Kanada der DRV finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/…
Da Sie berechtigt sind, können Sie mit Ihrer deutschen Generalvollmacht im Bereich Kundenportal der DRV einen Zugang für Bevollmächtigte einrichten
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Kundenportal/k…
Und wo Übersetzungen notwendig werden, müssen diese Kosten dann eben leider getragen werden, sofern Sie niemanden sonst haben, der Ihnen Texte übersetzt. Vielleicht aber können Sie ja Französisch? (Das ist auch zugelassene Amtssprache in Kanada).
Da Sie Unterlagen der kanadischen Rentenversicherung vorliegen haben, lässt sich sicherlich auch eine entsprechende Kontaktadresse dort feststellen.
Aber da diese Rente ja auch auf die Witwenrente angerechnet werden würde, hat die DRV selbst ein Interesse daran herauszufinden, wo diese Ansprüche herkommen und wird Ihnen sicherlich behilflich sein. Diese Einkünfte müssen Sie der für die Witwenrente zuständigen DRV mitteilen (Kontaktdaten siehe Witwenrentenbescheid).