Hallo,
präzise bzw. verbindliche Aussagen zu gesetzlichen Rentenansprüchen ausländischer Rententräger kann tatsächlich nur der entsprechende Träger selbst treffen. Insofern empfehlen wir Ihnen bzw. Ihrem Nachbarn mit der polnischen Behörde Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und auch die Kontaktdaten der polnischen Behörde können Sie einer Informationsbroschüre entnehmen, die Sie hier finden. Diese lässt sich als PDF downloaden oder in Papierform bestellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung!
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