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Experten-Antwort

Rente aus Polen

von Bogu16.10.2024 | 21:36
795 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe einen Rentenanspruch aus Polen welche ich beziehen könnte da ich über 60 Jahre alt bin. Momentan bin ich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Für den Bezug Rente aus Polen ist es jedoch erforderlich, dass zum Antragszeitpunkt kein Arbeitsverhältnis besteht. Wie ist die Vorgehensweise in diesem Fall? Ist es möglich eine Kündigung mit anschließender Wiedereinstellung mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren? Oder kann ein Aufhebungsvertrag mit einer Wiedereinstellungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber abgeschlossen werden? Welche andere Möglichkeiten gibt es noch? Vielen Dank LG Bogu

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bogu,

 

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Arbeitsrecht zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie mit Ihrer Frage an Ihren Arbeitgeber oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht verweisen muss.

 

Soweit sich Ihre Frage auf den originären polnischen Rentenanspruch bezieht, empfehle ich Ihnen, sich direkt mit dem zuständigen polnischen Träger in Verbindung zu setzen.

 

Allgemeine Informationen zu Ansprüchen auf eine Leistung aus der polnischen Rentenversicherung erhalten Sie auch in der Broschüre „Meine Zeit in Polen – Arbeit und Rente europaweit“, welche Sie unter 

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/meine_zeit_polen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

herunterladen können. 


 

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6 Antworten

Manometeram 17.10.2024 | 04:36
Die DRV kann und wird Sie nicht dazu beraten, wie Sie die polnische Rentenversicherung austricksen können. Da müssen Sie schon in Polen nachfragen.
Kein Thema dieses Forums!am 17.10.2024 | 04:43
Das ist eine rein arbeitsrechtliche Frage, die in einem Rentenforum nicht beantwortet wird.
Du meine Güte am 17.10.2024 | 05:50
Falsches Forum
DaViam 17.10.2024 | 07:50
Hallo, die Antragstellung der polnischen Altersrente vor Beginn der deutschen Rente ist nur eine Option. Beachten Sie bitte, dass der Bezug einer ausländischen Altersrente zur Folge hat, dass Sie keinen Anspruch mehr auf deutsches Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld haben werden. Evtl. ist es schlauer die deutsche+polnische Altersrente erst zum gemeinsamen Rentenbeginn zu beantragen, um Nachteile zu vermeiden. Wichtig: Der Antrag auf polnische Rente muss über den deutschen Rentenversicherungsträger beantragt werden.
DaViam 17.10.2024 | 11:23
Hallo, grundsätzlich kann der Vers. machen, was er will. Das Problem ist nur, dass der Bezug einer ausländische Rente eben auch Konsequenzen hat. Und ich bin mir 100 % sicher, dass auf diese Konsequenzen kein Mitarbeiter der ZUS zu sprechen kommt. Schlicht und einfach, weil diese Sachverhalte niemanden dort interessieren. Insofern ist die grundsätzliche Aussage, dass im Heimatland sämtliche Anträge auch für das Ausland gestellt werden sollen, damit es nicht zu Komplikationen führt. Das soll keine Gängelung , sondern für den Versicherten letztendlich eine Vereinfachung sein
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