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Experten-Antwort

Rente aus Spanien

von Sheana02.05.2022 | 13:03
539 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich beziehe derzeit Rente aus Spanien und Deutschland. Mein Hauptwohnsitz befindet sich in Deutschland. Vor etwas mehr als einem Jahr wurde meine Erwerbsminderungsrente dauerhaft bewilligt. Im Zuge des Rentenantrages wurde von der deutschen Rentenversicherung auch meine Rente aus Spanien beantragt. Dazu muss ich sagen, dass mein Spanisch nicht ausreicht um mich durch die spanischen Online-Seiten zu arbeiten. Ich habe es bis heute auch nicht geschafft, mich da elektronisch zu registrieren, einfach weil ich nicht weiß wie. Die Kommunikation mit Spanien per Postweg (Adressänderung usw) erfolgte bisher durch den Postweg und funktionierte soweit auch problemlos. Am 19.2. habe ich meine lebensbescheinigung, ausgestellt durch das Einwohnermeldeamt, nach Spanien geschickt und jene erreichte ihr Ziel am 25.2. also innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraumes. Dennoch wurde die Zahlung für April offensichtlich eingestellt, da keine Überweisung auf mein Konto erfolgte. Eine Benachrichtigung erreichte mich über keine der Ämter bekannten Wege. Leider ist die deutsche Rentenkasse diesbezüglich auch nicht wirklich hilfreich. Ich habe Spanien zwar nun angeschrieben, aber gewohnheitsgemäß dauert es bis (oder besser falls) die Antwort mich erreicht. Gibt es vielleicht eine Stelle an die ich mich noch wenden könnte? Ich bin momentan ziemlich verzweifelt da ich keine Ahnung habe was ich nun toll, oder wohin ich mich noch wenden könnte. Vielen Dank Sheana

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sheana,

Auskünfte oder Empfehlungen über die Belange der Deutschen Rentenversicherung hinaus können wir Ihnen leider nicht geben.

Ihr Träger der Deutschen Rentenversicherung hat seine "Schuldigkeit" mit der Einleitung des spanischen Rentenverfahrens getan. Üblicherweise unterstützen die deutschen Verbindungsstellen zu den ausländischen Trägern ihre Kunden aber auch weiterhin.

Sie sollten den Versicherungsträger, der Ihre deutsche Rentenangelegenheit bearbeitet, bitten, beim spanischen Träger nachzufragen, ob dort Unterlagen oder Angaben fehlen und dadurch die Zahlung der spanischen Rente verhindert wird. In der Regel kommen die deutschen Träger solchen Ersuchen nach - verpflichtet sind sie dazu aber nicht.

Lehnt Ihre DRV es ab, in dieser Sache für Sie zu vermitteln, bleibt Ihnen nur Eigeninitiative. Möglicherweise kann auch jemand aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis mit Spanisch-Kenntnissen Sie unterstützen?

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Valzuunam 02.05.2022 | 13:26
Da (u.a.) die Zahlung der spanischen Rente ausschließlich der spanischen Hoheit unterliegt ist es schwierig in Deutschland (kostenlose) Hilfe zu bekommen. Mir fallen eigentlich nur die Botschaft und die Konsulat ein. Ansonsten -sicher kostenpflichtig- natürlich auf spanisches Recht spezialisierte Anwälte. Oder mal nach Vereinen google; vielleicht gibts da ja jemand der sich (wenigstens ein bisschen) auskennt.
Sheanaam 02.05.2022 | 14:15
Die Broschüre habe ich bereits. Leider hilft mir die nicht weiter, da ich da lediglich anrufen könnte und dafür reicht mein Spanisch bei weitem nicht aus. Zumal telefonieren aufgrund von schweren Hörproblemen schwierig ist. Trotzdem danke für die Antworten.
Deutsche Rentenversicherung
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