Hallo Sheana,
Auskünfte oder Empfehlungen über die Belange der Deutschen Rentenversicherung hinaus können wir Ihnen leider nicht geben.
Ihr Träger der Deutschen Rentenversicherung hat seine "Schuldigkeit" mit der Einleitung des spanischen Rentenverfahrens getan. Üblicherweise unterstützen die deutschen Verbindungsstellen zu den ausländischen Trägern ihre Kunden aber auch weiterhin.
Sie sollten den Versicherungsträger, der Ihre deutsche Rentenangelegenheit bearbeitet, bitten, beim spanischen Träger nachzufragen, ob dort Unterlagen oder Angaben fehlen und dadurch die Zahlung der spanischen Rente verhindert wird. In der Regel kommen die deutschen Träger solchen Ersuchen nach - verpflichtet sind sie dazu aber nicht.
Lehnt Ihre DRV es ab, in dieser Sache für Sie zu vermitteln, bleibt Ihnen nur Eigeninitiative. Möglicherweise kann auch jemand aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis mit Spanisch-Kenntnissen Sie unterstützen?
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung