Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente aus Versorgungsausgleich

von Emscop05.06.2020 | 11:05
71 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, selber bin ich geschiedener Beamter und werde mit 62 Jahren in Pension gehen. Neben meinem zu zahlenden Versorgungsausgleich wurden mir Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung meiner Ex-Frau zugesprochen. Frage: Habe ich mit meiner Pensionierung (62 Jahren) Anspruch auf Zahlung aufgrund des mir zugesprochenen Versorgungsausgleichs?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Emscop,

Sie können sich an das Servicetelefon 0800 1000 48 00 der Deutschen Rentenversicherung wenden und erfragen, ab wann Sie einen Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben.

Dieser ist unabhängig vom Beginn Ihrer Pension.

Vermutlich wird der Rentenanspruch erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze erfüllt sein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Ihr Wunschnameam 05.06.2020 | 11:55
Bei Begründung eines Anrechtes in der gesetzlichen RV sind Sie auch dann die dortigen Voraussetzungen gebunden: Haben Sie in mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten dort zurückgelegt vor der Verbeamtung, kann frühestens mit 63 auf die Rente zurückgegriffen werden. Wahrscheinlicherer Fall: Sie haben gerade Mal die Mindestvoraussetzung von 5 Jahren durch den Versorgungsausgleich erfüllt. In diesem Fall pendelt sich der Rentenbeginn zwischen 65 und 67 ein. -> Die Rente muss dann gesondert beantragt werden.
Schadeam 05.06.2020 | 12:05
Ergänzung: sobald das Urteil und damit der Versorgungsausgleich rechtskräftig wird erhalten Sie entsprechende Benachrichtigungen von der DRV, und sofern Sie die Mindestzeit von 5 Jahren erfüllt haben jährlich eine Rentenauskunft / Renteninformation. Da sollte dann eigentlich alles drinstehen, notfalls eine Telefonnummer für Rückfragen. Schönes WE
Emscopam 05.06.2020 | 16:22
Aha... Wenn ich das richtig verstehe, wird mir bei Pensionseintritt der (30%ige!!) Versorgungsausgleich von der Pension direkt abgezogen und warte dann mehrere Jahre, bis ich selber in den "Genuß" meiner (Ausgleichs-)Rentenzahlung komme?
Berateram 06.06.2020 | 07:30
Dieser ist unabhängig vom Beginn Ihrer Pension. Vermutlich wird der Rentenanspruch erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze erfüllt sein.
Aha... Wenn ich das richtig verstehe, wird mir bei Pensionseintritt der (30%ige!!) Versorgungsausgleich von der Pension direkt abgezogen und warte dann mehrere Jahre, bis ich selber in den "Genuß" meiner (Ausgleichs-)Rentenzahlung komme?
Ein möglicher Abzug der gesetzlichen Rente von Ihrer Pension erfolgt erst, wenn Sie auch den Anspruch auf die gesetzliche Rente haben. Details dazu sollten Sie mit Ihrem Dienstherren klären.
rosebudam 08.06.2020 | 10:29
Solange die ausgleichspflichtige Person eine laufende Versorgung wegen Invalidität oder Erreichens einer besonderen Altersgrenze erhält und sie aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine Leistung beziehen kann, wird die Kürzung der laufenden Versorgung auf Grund des Versorgungsausgleichs auf Antrag ausgesetzt (§ 35 Abs. 1 VersAusglG). Dem Grunde nach ist das aber kein "Problem" der gesetzlichen Rentenversicherung. Sollte Ihre Versorgungsdienststelle nicht weiterhelfen können, bleibt m . E. nur anwaltliche Hilfe.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026