Hallo Ratsuchende,
leider kann ich den Sachverhalt anhand der von Ihnen gemachten Angaben nicht so wirklich nachvollziehen. So erscheint mir vor allem die „Auszahlung“ der Rente zumindest in Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung fragwürdig.
Hinsichtlich evtl. Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Altersrente und/oder Hinterbliebenenrente) kann sich Ihr Vater jedoch gern in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen. Bezüglich anderer Beratungsoptionen verweise ich insbesondere auch auf den Beitrag von „???“