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Rente Ausland/Inland

von rosenspatz18.12.2008 | 07:49
980 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich arbeite im Angestelltenverhältnis in Deutschland 3 Wochen/Monat und 1 Woche in der Schweiz, Hauptwohnsitz Deutschland. Wo werden Sozialabgaben fällig? Welcher Arbeitgeber zahlt die Krankenversicherung? Mfg

3 Antworten

KSCam 18.12.2008 | 13:01
die Expertin hat Ihnen die richtige Grundlage genannt. In der Praxis bin ich aber überzeugt, dass zumindest für die Rentenversicherung Ihr CH Arbeitgeber nicht sehr begeistert sein wird, wenn er den CH Lohn nach deutschen Grundsätzen mit deutschen Stellen abrechnen und bezahlen soll. Wieso nicht einfach "schweigen und keine schlafenden Hunde wecken" und den deutschen Lohn in D und den schweizer Lohn in CH verbeitragen? So wird das in der Praxis nach meiner Kenntnis i.d.R. gemacht....und bislang hat das auch keine Probleme bereitet. Ich befürchte, dass Sie den CH Job schnell los sind, wenn Ihr AG ihn nach dt. Kriterien behandel soll - da stellt der doch lieber jemand ein, der dieses "unendlich bürokratische Problem" nicht hat :-))
Ham 18.12.2008 | 14:14
Die vom user "KSC" vorgeschlagene sogenannte unbürokratische Verfahrensweise führt in der Regel dazu, dass der andere EU/EWR Leistungsträger sich fast immer weigert, aus diesen Zeiten Leistungen zu erbringen. Er ersieht nämlich aus dem deutschen E 205, dass während der zurückglegten Zeit auch deutsche Pflichtbeitragszeiten liegen,ersieht den Wohnsitz und stellt dann seinen E 205 ohne Versicherungszeiten aus, zahlt auch keine Rente. Dann soll in diesen Fällen -manchmal bis zu 10 Jahre rückwirkend- die Krankenkasse Beiträge einfordern, macht jedoch Verjährungsvorschriften geltend. Es kann also vor derartigen (rechtswidrigen) Verfahrensweisen nur gewarnt werden.
KSCam 18.12.2008 | 15:55
habe ich aber im Verhältnis zur Schweiz noch nie gehört, dass das ein Problem war....
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