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Experten-Antwort

Rente aussetzen wegen Angestelltentätigkeit?

von Bokai17.09.2018 | 21:01
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich hab da mal eine Frage: Bin Jahrgang 1953 und meine Regelrente beginnt am 01.12.2018. Habe Rente auch beantragt und es ist alles "in trockenen Tüchern". Nun habe ich die Möglichkeit, noch 2 Jahre über den Rententermin hinaus angestellt zu bleiben und noch was für meine Rente zu tun. Meine Fragen: 1. Kann ich die Rentenzahlungen bis zum Ende der Angestelltentätigkeit aussetzen oder hinausschieben obwohl ich sie schon beantragt habe? 2. Muß ich für den Aufschub Widerspruch einlegen oder was muß ich tun? 3. Bekomme ich automatisch die 0,6% monatliche Rentenerhöhung gutgeschrieben bei Fortsetzung meiner Angestelltentätigkeit oder muß ich etwas beachten oder beantragen? 4. An wen kann ich mich wenden? Die freundliche Rentenberatung vor Ort wusste zu meinem - zugegeben etwas aussergewöhnlichen - Wunsch leider keine Antwort. Wär klasse, wenn mir eine/r Auskunft geben kann, vielen Dank. Grüße Bokai

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bokai,

so ein außergewöhnlicher Wunsch ist das gar nicht und die Rentenberatung hätte sich bzgl. Ihrer Fragen informieren sollen.

Die Antworten von DRV sind soweit zutreffend.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

DRVam 17.09.2018 | 22:26
Wenn Ihnen die freundliche Rentenberatung vor Ort nicht helfen konnte, sollte diese dringend darüber nachdenken, ob Sie den richtigen Job hat. Wäre interessant zu erfahren, bei welcher Institution Sie sich erkundigt haben oder waren Sie bei einem ehrenamtlichen Versichertenberater? 1. Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie in der Rentenversicherung nicht mehr verpflichtet Rentenbeiträge zu zahlen, können dies aber nach Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber trotzdem tun. 2.Wenn Sie noch nicht mal einen Rentenbescheid haben, können Sie Ihrem Rententräger formlos, schriftlich mitteilen, dass Sie den Antrag zurücknehmen. 3.Für jeden Monat, den Sie Ihre Regelaltersrente nicht in Anspruch nehmen, erhöht sich Ihr Rentenanspruch um 0,5%! 4.Sie können sich direkt an Ihren zuständigen Rententräger oder an die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV wenden. Weiterhin gibt es die Möglichkeit sich an das Versicherungsamt Ihrer Kommune zu wenden.
W*lfgangam 17.09.2018 | 22:16
Hallo Bokai, Lehrer? :-) ...hatte in den letzten Wochen so ein halbes Dutzend, die wegen Lehrermangel im meinem Ländle tatsächlich vorzeitig/befristete Weiterbeschäftigungsverträge erhalten haben. Sie haben dabei 3 Optionen: 1. Aufschub des Rentenbeginn bei weiterem Rentenzuwachs aus versicherungspflichtigem Entgelt und Zuschlag auf die gesamten Rentenansprüche. Kommt noch eine mögliche Zusatzversorgung ins Spiel, setzt die aber auch erst bei tatsächlichem Rentenbeginn ein. Amortisationsphase des Verzichts auf schon laufende Altersversorgungen ./. Mehrbetrag um die 15 Jahre. 2. Beginn der Regelaltersrente und versicherungspflichtiger Weiterarbeit mit dann Zuschlag nur auf die neu erarbeiteten Rentenansprüche ...gegen auch gegen 10 Jahre, eh Sie ihre Rentenbeiträge (9,3 % vom Brutto) wieder raushaben. 3. Beginn der Regelaltersrente und RV-versicherungsfreier Weiterarbeit, Ersparnis der 9,3 % Abzüge für die DRV, die Rente bleibt auf dem Stand der Bewilligung stehen/plus jährliche Anpassungen natürlich. In etwa 10 Jahren kippt diese Rechnung, dann wäre – siehe Punkt 2 – die bessere Alternative gewesen. Sie haben die frei Wahl, welche die finanziell günstigste Lösung für Sie wäre – und können daher auch, sofern Ihnen noch kein rechtsgültiger Rentenbescheid vorliegt/1-Monats-Frist, weitere Dispositionen treffen/Rücknahme des Rentenantrags. Grundsätzlich gilt bei Weiterarbeit Punkt 3, Sie sind versicherungsfrei und müssten bei Ihrem AG expliziert auf die Befreiung verzichten – was in in 9 von 10 Fällen auch bevorzugt wird ...was ich an Mehreinnahmen zeitnah habe, das haben ich ;-) Vielleicht doch mal vorher über die genauen Zahlen informieren gehen ?!! Und auch Bedenken, dass ggf. eine folgende Witwenrente auch von der eigenen erwirtschafteten Rente profitieren könnte. Gruß w.
W*lfgangam 18.09.2018 | 21:14
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Ergänzend: Es gibt auch Arbeitgeber/PA, die absolut keinen Plan haben, was bei Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze geht "der darf doch nicht 2x verdienen". Schlichtes SV-Melderecht seit ü25 Jahren und nebenbei vielleicht die eigenen Tarifvertragskenntnisse mal auf den neuesten Stand bringen/was wirklich seit 2014/zusätzlich geht ;-) - und welche Optionen diesem Personenkreis kraft eigener Möglichkeiten dann zustehen *) ...was jeder freundlichen Rentenberatung vor Ort natürlich bekannt sein sollte!!! Gruß w. *) erschreckend, wenn selbst öff. AG da so ein 'verstaubtes' Mäuschen/Mäuserich in der PA haben/nebst in Spinnweben gefangenem Behördenleiter, die beide zwar sicher Lehrpläne durch Excel schubsen können, aber die Ihnen zugeteilte/zusätzliche/extradotierte (Wissenmüssen-)Funktion schlicht vernachlässigen und sich auf Hörensagen/Ahnenwissen berufen ;-)
W*lfgangam 18.09.2018 | 20:48
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
W*lfgang schrieb

Hallo Bokai,

Lehrer? :-) ...hatte in den letzten Wochen so ein halbes Dutzend, die wegen Lehrermangel im meinem Ländle tatsächlich vorzeitig/befristete Weiterbeschäftigungsverträge erhalten haben.

Sie haben dabei 3 Optionen:

1. Aufschub des Rentenbeginn bei weiterem Rentenzuwachs aus versicherungspflichtigem Entgelt und Zuschlag auf die gesamten Rentenansprüche. Kommt noch eine mögliche Zusatzversorgung ins Spiel, setzt die aber auch erst bei tatsächlichem Rentenbeginn ein. Amortisationsphase des Verzichts auf schon laufende Altersversorgungen ./. Mehrbetrag um die 15 Jahre.

2. Beginn der Regelaltersrente und versicherungspflichtiger Weiterarbeit mit dann Zuschlag nur auf die neu erarbeiteten Rentenansprüche ...gegen auch gegen 10 Jahre, eh Sie ihre Rentenbeiträge (9,3 % vom Brutto) wieder raushaben.

3. Beginn der Regelaltersrente und RV-versicherungsfreier Weiterarbeit, Ersparnis der 9,3 % Abzüge für die DRV, die Rente bleibt auf dem Stand der Bewilligung stehen/plus jährliche Anpassungen natürlich. In etwa 10 Jahren kippt diese Rechnung, dann wäre – siehe Punkt 2 – die bessere Alternative gewesen.

Sie haben die frei Wahl, welche die finanziell günstigste Lösung für Sie wäre – und können daher auch, sofern Ihnen noch kein rechtsgültiger Rentenbescheid vorliegt/1-Monats-Frist, weitere Dispositionen treffen/Rücknahme des Rentenantrags.

Grundsätzlich gilt bei Weiterarbeit Punkt 3, Sie sind versicherungsfrei und müssten bei Ihrem AG expliziert auf die Befreiung verzichten – was in in 9 von 10 Fällen auch bevorzugt wird ...was ich an Mehreinnahmen zeitnah habe, das haben ich ;-)

Vielleicht doch mal vorher über die genauen Zahlen informieren gehen ?!! Und auch Bedenken, dass ggf. eine folgende Witwenrente auch von der eigenen erwirtschafteten Rente profitieren könnte.

Gruß

w.

Korrektur: Meine Aussage ist missverständlich. Klarer ist, dass die Mehrheit auch bei der Versicherungsfreiheit nach Regelaltersgrenze bleibt und damit erst mal für viele/10 Jahre, mehr Netto aus der Beschäftigung und Rente in der Tasche hat, als sich im Rahmen der Versicherungspflicht die Rentenbeiträge auch noch abziehen zu lassen. Beraten lassen, dann schlauer ...wobei, bei diese Personenkreis ist das oftmals 'schwierig' mit dem Verständnis einfacher mathematischer Zusammenhänge ;-) Gruß w.
Borkmannam 23.09.2018 | 21:15
(Wie) kommt man zum Zwecke der Weiterarbeit nach Option 1 noch aus dem Rentnerdasein heraus, wenn der Rentenbescheid schon erteilt ist?
W*lfgangam 24.09.2018 | 21:16
Hallo Borkmann, wieso 'heraus'? ...mit Rentenbescheid ist eine neue/Weiterarbeit nicht verboten, die DRV verlangt keine Kündigung, sondern lediglich die Einhaltung von einer Hinzuverdienstgrenze bei einer Altersrente vor Beginn der Regelaltersgrenze - danach ist es egal. Als Weiterbeschäftigter sind Sie beides - Beschäftigter mit zusätzlichem Renteneinkommen/Rentner mit zusätzlichem Beschäftigungseinkommen. Wenn Ihre Frage allerdings darauf abzielt, als bisher nur RV-versicherungsfrei Beschäftigter nach der Regelaltersrente wieder neue Rentenansprüche aus Beschäftigung zu erwerben, dann lesen Sie diesen Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/rente-un… Gruß w.
Borkmannam 30.09.2018 | 23:50
ja, das scheint ganz ungewöhnlich zu sein. Also nochmal ausführlicher: Ich erreiche demnächst das reguläre Rentenalter (w.o., bspw.). Ich möchte aber den Renteneintritt noch etwas verschieben, um meine Rente aufzubessern. Mein bestehender Arbeitsvertrag läuft mit der Regelaltersgrenze aus. Wenn ich danach weiter arbeiten will, muss ich mir eine neue Arbeit suchen. Da das im vorgerückten Alter nicht ganz einfach ist, beantrage ich aber sicherheitshalber trotzdem Rente. # Was mache ich, wenn ich den Rentenbescheid kurz vor einer neuen Arbeit bekomme? borkman
Borkmannam 30.09.2018 | 23:50
ja, das scheint ganz ungewöhnlich zu sein. Also nochmal ausführlicher: Ich erreiche demnächst das reguläre Rentenalter (w.o., bspw.). Ich möchte aber den Renteneintritt noch etwas verschieben, um meine Rente aufzubessern. Mein bestehender Arbeitsvertrag läuft mit der Regelaltersgrenze aus. Wenn ich danach weiter arbeiten will, muss ich mir eine neue Arbeit suchen. Da das im vorgerückten Alter nicht ganz einfach ist, beantrage ich aber sicherheitshalber trotzdem Rente. # Was mache ich, wenn ich den Rentenbescheid kurz vor einer neuen Arbeit bekomme? borkman
Feliam 01.10.2018 | 07:20
Soweit Sie sich noch in der Widerspruchsfrist bzw. vor Beginn des Beginns der Regelaltersrente befinden, können Sie jederzeit den gewünschten Rentenbeginn ohne Angabe von Gründen verschieben.
Borkmannam 06.10.2018 | 13:53
...und was ist, wenn der Rentenbescheid "zu früh" kommt? Da hören irgendwie alle Antworten auf. Kommt man dann noch aus der Rente raus (s.o.)?
W*lfgangam 06.10.2018 | 19:13
Hallo Borkmann, was ist so schlimm daran, gleichzeitig zu arbeiten und Rente zu beziehen? Haben Sie/der künftige Arbeitgeber damit ein Problem? Ansonsten folgen Sie dem Hinweis von @Feli, Rücknahme des Rentenantrags innerhalb der WS-Frist ...zur Not stellen Sie halt 4 Wochen später einen neuen Rentenantrag - wie es Ihnen eben in dem Kram passt ...verstehe Ihr Problem nicht so wirklich. Daneben steht es Ihnen jederzeit frei, auf die (laufende/bewilligte) Rente schlicht per formlosem Schreiben zu verzichten – solange Sie damit keine anderen Sozialleistungsträger 'belasten'. http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB1_… Über Vor- und Nachteile bei (möglichem) SV-Einkommen ab der Regelaltersgrenze wurden Sie ausreichend informiert ...nun machen Sie ihr Ding daraus. Gruß w.
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