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Experten-Antwort

Rente auszahlen wegen Auswanderung nach?

von RSR92802.08.2018 | 13:27
2289 Ansichten
5 Antworten

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Ich bin jemand, der schon länger hier lebt und arbeitet. Also Deutscher. Aufgrund der aktuell bald nicht mehr beherrschbaren Gesamt-Situation in Deutschland möchte ich gerne auswandern, wie jedes Jahr über 100.000 andere qualifizierte Deutsche das auch schon gemacht haben und weiter machen werden. Meine bisher bezahlten RV-Beiträge möchte ich wiederhaben. Sie gehören mir. Nun die Frage: In welches Land muß ich auswandern, in dem es KEIN RV-Abkommen mit Deutschland gibt? Und gibt es tatsächlich eine "Renten-Anpassung" an die Lebensunterhaltungskosten sagen wir mal von Timbuktu?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo RSR928,

als deutscher Staatsangehöriger ist es egal wo Sie wohnen, da Ihnen die Rente später weltweit ausgezahlt würde. Mögliche Auslandsüberweisungskosten würden dabei zu Ihren Lasten gehen. Dies würde nur bei Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit entfallen. Europäische Staatsangehörige sind gleichgestellt.

Sobald Sie mindestens 60 Beitragsmonate in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt haben, besteht ein Anspruch auf Regelaltersrente. In diesem Fall ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen, da ein Rentenanspruch besteht.

Sollten weniger als 60 Beitragsmonate vorliegen, würde bei einem deutschen/europäischen Staatsangehörigen das Recht zur freiwilligen Versicherung bestehen (egal ob man dieses Recht ausübt). In diesem Fall ist eine Beitragserstattung erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze möglich.

Die Rente ist eine beitragsbezogene Leistung. Daher erfolgt keine Anpassung an die Lebenshaltungskosten.

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4 Antworten

Cassandraam 02.08.2018 | 13:36
Sie können sich Ihre Beiträge nur auszahlen lassen, wenn Sie weniger als 60 Monate Beiträge gezahlt haben. Sollte das nicht zutreffen, haben Sie im Alter einen Anspruch auf Rente (egal, wo Sie dann leben). Des weiteren gehören die Beiträge nicht Ihnen, sie sind lediglich zur Hälfte von Ihnen entrichtet worden. Das nennt sich Solidaritätsabkommen....
???am 02.08.2018 | 13:39
Solange Sie Deutscher sind, sind Sie auch ohne 60 Monate Beitragszeiten zur Beitragszahlung in die DRV berechtigt. Von daher müssten Sie erst mal Ihre Staatsbürgerschaft aufgeben.
Diskutantam 02.08.2018 | 14:22
Sehr geehrter Herr @RSR928 Sie können jederzeit auswandern wohin Sie wollen, seit 1989 gibt es in ganz Deutschland Reisefreiheit. Ihre einbezahlten Rentenbeiträge gehören nicht Ihnen persönlich, das setze ich mal abgesehen von ähnlichen, fälschlichen Argumentationen voraus. Die deutsche Rentenversicherung ist ein Umlageverfahren. Was auf der einen Seite eingezahlt wird, wird auf der anderen Seite gleich wieder entnommen, zuzüglich des jährlichen staatlichen Zuschusses aus Steuermitteln. Die Rente die Ihnen gesetzlich zusteht bemisst sich anhand der jährlichen EGP je nach Rentenart und den derzeitigen Bestimmungen des Gesetzgebers. Als freundlicher Rentner, der sagen wir mal eine überdurchschnittliche Rente bezieht und seine Rentenversicherungsbeiträge samt AG-Anteil zahlte, kann ich bei einer mal angenommenen statistischen Restlebenszeit, damit rechnen, das ich mehr rausbekomme, wie ich je einbezahlt habe. Dabei ist die Witwenrente für meine Ehefrau noch nicht mal mit eingerechnet. Allerdings ist mein persönliches vorzeitiges Sterberisiko immer vorhanden. Der Eine gewinnt, der Andere verliert. Um Ihre Frage abschließend zu beantworten folgender Link: https://www.deutsche-im-ausland.org/nc/absicherung-und-finanzen/… Zitat "Wer hierzulande Ansprüche erworben hat, erhält die Rente in voller Höhe im Ausland ausgezahlt. Der Wohnsitz (Land in dem man leben möchte) oder die Staatsangehörigkeit (Deutsch / EU-Ausländer / Land mit Abkommen / ohne Abkommen) spielt keine Rolle. Eine Rentenkürzung gibt es nicht mehr!" Mehr dazu: https://www.auswandern-handbuch.de/keine-kuerzung-auslandsrente/ Wer wirklich sein Glück im Ausland versucht und nicht in der Lage ist die für ihn sehr wichtigen Passagen vorher selbst zu recherchieren, wird womöglich scheitern. Trotzdem alles Gute, es kamen schon mehr zurück, wie gegangen, besonders wenn die Zipperlein krankheitsbedingt einem dazu zwingen. In steuerlicher Hinsicht gibt es auch einiges zu beachten. Tipp: Mal informieren was es bedeutet: "beschränkt steuerpflichtig oder "unbeschränkt steuerpflichtig. Da geht schnell der Steuergrundfreibetrag verloren! Einen angenehmen Tag wünscht @Diskutant
KSCam 02.08.2018 | 17:24
Die gleiche Frage wurde doch bereits vor einigen Wochen mindestens 2 mal gepostet und mehr als ausführlich beantwortet. Der Fragesteller ist ausberaten, er weiß dass er seine Beiträge bekommt wenn er nach Syrien geht und Syrer wird. Und die intelligente Zusatzfrage von Frank Kalle-dingens hat auch keinen Unterhaltungswert. Dieser merkwürdige Zeitgenosse hat diesen Blödsinn, dass er seine Rente für 50 Jahre im Voraus abgegolten haben will, schon mindestens 5 Mal in den letzten 2 Jahren gestellt. Manche User merken es wenn man Sie verars...n will.
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