Hallo RSR928,
als deutscher Staatsangehöriger ist es egal wo Sie wohnen, da Ihnen die Rente später weltweit ausgezahlt würde. Mögliche Auslandsüberweisungskosten würden dabei zu Ihren Lasten gehen. Dies würde nur bei Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit entfallen. Europäische Staatsangehörige sind gleichgestellt.
Sobald Sie mindestens 60 Beitragsmonate in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt haben, besteht ein Anspruch auf Regelaltersrente. In diesem Fall ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen, da ein Rentenanspruch besteht.
Sollten weniger als 60 Beitragsmonate vorliegen, würde bei einem deutschen/europäischen Staatsangehörigen das Recht zur freiwilligen Versicherung bestehen (egal ob man dieses Recht ausübt). In diesem Fall ist eine Beitragserstattung erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze möglich.
Die Rente ist eine beitragsbezogene Leistung. Daher erfolgt keine Anpassung an die Lebenshaltungskosten.
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