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Experten-Antwort

Rente Auszahlung/Erstattung für Ausländer

von Amoi14.07.2016 | 15:20
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4 Antworten

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Hallo, ich habe paar Fragen zum Rente Erstatung / Auszahlung für Ausländer. Meine Hintergrund sind folgende. Ich bin aus Malaysia und Arbeite in Deutchland in als Ingineuer seit 2000 und natürlich zahle in in die Deutsche Rente Versicherungskasse auch ein. Ich will aber gern wieder züruck in Heimat gehen. Ich habe gehört dass ich 2 Jahren in Malaysia warten musse wenn ich meine eingezahlte Rente berantragen will und bekomme nur die Hälfte die ich gezahlt habe. Stimmt das? Die zweite Frage ist, bekomme ich auf einmal Zahlung oder Monatlich ? ich bin jetzt 44 Jahre alt. Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Amoi,

es gibt für Nicht-EU-Staatsbürger das Recht auf Beitragserstattung.

Erstattet werden die Arbeitnehmeranteile. Es gibt eine Wartefrist: Nach dem letzten Beitragsmonate 24 Monate.

Viele Ausländer besprechen den Antrag komplett in einer Beratungsstelle, nehmen diesen vollausgefüllt mit und senden ihn nach 2 Jahren hierher. Das Geld wird in einem Betrag auf Ihr Konto im Ausland überwiesen.

Manche Leute haben Verwandte, oder andere persönliche Vertraute, die in Deutschland weiterhin wohnen und geben diesen eine Vollmacht zur Durchführung des Erstattungsverfahrens. Das empfiehlt sich allerdings nur, wenn man eine extrem gute Vertrauensbasis hat. Ansonsten können Sie die Anträge auch bei einer deutschen Botschaft / Konsulat einreichen.

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3 Antworten

Onkel Ottoam 14.07.2016 | 17:29
Sie haben nur die Hälfte der Beiträge gezahlt, die andere Hälfte Ihr Arbeitgeber, von daher bekommen Sie auch nur die selbstgezahlten Beiträge erstattet.
KSCam 14.07.2016 | 17:47
Sie haben doch 2 Alternativen. 1) Sie kehren in Ihre Heimat (oder woanders hin) zurück und lassen die Beiträge bei der DRV. Dann haben Sie mit 67 Jahren einen Anspruch auf die deutsche Rente. Wieviel das ist entnehmen Sie Ihrer jährlichen Renteninformation (der 2. dort aufgeführte Betrag). 2) Oder Sie lassen sich Ihre Beiträge erstatten, Sie bekommen "Ihr Geld das Sie gezahlt haben" zurück - auch den Betrag finden Sie in der Renteninformation auf der Rückseite...."von Ihnen gezahlt....." Die AG Beiträge erhalten Sie nicht zurück, die haben Sie ja auch nicht eingezahlt, nach einer Erstattung haben Sie keinen Rentenanspruch mehr. Sie müssen sich also entscheiden, was Sie für besser halten - entweder nach 2 Jahren sofort Kohle in einer einmaligen Zahlung oder ab 67 eine monatliche Rentenzahlung. Egal wie Sie entscheiden, haben Sie die Konsequenzen zu tragen....
zorogluam 14.10.2016 | 22:59
hallo- meine frage wäre - wenn ich in eine reha war zuletzt, wird es dann für mich keine beitragserstattung stattfindenkönnen oder doch ? ,weshalb dann nichtmehr erstattung der beiträge stattfinden soll
Deutsche Rentenversicherung
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