Hallo Amoi,
es gibt für Nicht-EU-Staatsbürger das Recht auf Beitragserstattung.
Erstattet werden die Arbeitnehmeranteile. Es gibt eine Wartefrist: Nach dem letzten Beitragsmonate 24 Monate.
Viele Ausländer besprechen den Antrag komplett in einer Beratungsstelle, nehmen diesen vollausgefüllt mit und senden ihn nach 2 Jahren hierher. Das Geld wird in einem Betrag auf Ihr Konto im Ausland überwiesen.
Manche Leute haben Verwandte, oder andere persönliche Vertraute, die in Deutschland weiterhin wohnen und geben diesen eine Vollmacht zur Durchführung des Erstattungsverfahrens. Das empfiehlt sich allerdings nur, wenn man eine extrem gute Vertrauensbasis hat. Ansonsten können Sie die Anträge auch bei einer deutschen Botschaft / Konsulat einreichen.