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Experten-Antwort

Rente befristet aufgrund neuer Erkrankung - Aufschub des LTA Gesuchs

von Stefanie7803.04.2023 | 11:15
92 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Experten- Forum, ich habe nach einem Reha Aufenthalt im September 2021 einen Antrag auf Leistungen zur beruflichen Teilhabe gestellt. In der Klink wurde ich damals als teilweise erwerbsgemindert eingestuft. Es gab jedoch einen Krankheitsaspekt, der auch während des Reha- Aufenthaltes nicht ursächlich geklärt werden konnte: Ein andauerndes sehr schmerzhaftes Krampfen der rechten Schulter einhergehend mit einem massiv erhöhten Muskeltonus im rechten Arm- Schulter- Bereich; das Krankheitsgeschehen blieb rätselhaft. Da ich mit 45 Jahren, wenn irgendwie möglich, noch nicht in Rente gehen möchte und die feste Hoffnung hatte, dass ich die Erkrankung bewältige, habe ich den LTA- Antrag weiterverfolgt - er wurde dem Grunde nach genehmigt, jedoch gab es vor vier Wochen einen ersten ablehnenden Bescheid vor der Sozialgericht bezüglich der Art der Leistungen. Das ALG I nach Nahtlosigkeit ist nun Mitte letzten Monats ausgelaufen. Ab dem Reha Aufenthalt 2021 war ich mit maximaler Konzentration darum bemüht meinen gesundheitlichen Zustand zu verbessern. Jedoch, die rechte Schulter wollte sich nicht beruhigen - nachdem ich in einer Art "Ausschuss"- Verfahren alle mögliche Ursachen „peu a peu“ abzuklären versuchte, zeichnete sich ab Ende letzten Jahres ab, dass die Beschwerden nicht nur irgendwie „myofaszial bedingt“ sind, wie lange schwammig diagnostiziert, sondern auf ein "Wirbelsäulen"- Thema zurückzuführen sind; es handelt sich um ein nicht korrekt diagnostiziertes Fassettengelenkssyndrom; zudem liegt ein "sternales Syndrom" vor - eine Entzündung im Brustbein, die das reflexartige Schulterkrampfen und den extrem erhöhten Muskeltonus aufrechterhält. Erst eine "Etagendiagnostik" mit Kortison konnte schließlich Klarheit in des Geschehen bringen ... im Verlauf des letzten Monats! Jetzt steht meine Zukunftsplanung natürlich in einem völlig veränderten Licht da! Aktuell soll ich keinerlei Belastung auf den rechten Arm bringen; gleichzeitig müssen die Nervenreizungen in der Wirbelsäule nun endlich behandelt werden. Um die Entzündungen auszuheilen ist prognostisch positiv ein minimaler Zeitraum von einem halben Jahr erforderlich. Ein Klinikaufenthalt wurde mir ärztlich angeraten. LTA Maßnahmen irgendwelcher Art könnte ich aktuell nicht antreten, ohne, dass sich der gesundheitliche Zustand verschlimmert. Auf diese Erkenntnis hin stellt sich mir jetzt die Frage, ob ich nun einen auf ein halbes Jahr befristeten Rentenantrag stellen könnte? Würde mein LTA- Gesuch dann grundsätzlich verfallen? Muss die Erkrankung durch eine erneute medizinische Reha bestätigt werden oder genügen die Berichte meiner behandelnden Ärzte? Oder wird eine Untersuchung durch einen Gutachter der Rentenversicherung erfolgen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn sie mir helfen, einzuordnen, wie in einem Fall wie meinem, die Verfahrens- Wege vorgegeben sind! Vielen Dank vorab!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stefanie78,

wir verweisen auf unsere Antwort in der wortgleichen vorherigen Anfrage:

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/rente-befristet-aufgrund-neuer-erkrankung-aufschub-des-lta-gesuchs.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Schadeam 03.04.2023 | 12:42
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