Hallo Grauer!
Beim Vorliegen von 45 Versicherungsjahren kann mit Vollendung des 65. Lebensjahres die Altersrente für besonders langjährige Versicherte ohne Abschlag in Anspruch genommen werden. Eine vorzeitige Inanspruchnahme vor dem 65. Lebensjahr ist nicht möglich.
Die Altersrente für langjährig Versicherte kann ab dem 63. Lebensjahr unter Berücksichtigung eines Abschlags in Höhe von 13,8% beansprucht werden.
Sofern Schwerbehinderung vorliegt, ist grds. auch die Altersrente für Schwerbehinderte möglich. Sie kann frühestens ab dem 61. Lebensjahr und 10 Monaten in Anspruch genommen werden, der Abschlag beträgt 10,8%.