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Experten-Antwort

Rente bei Erwerbsminderung

von Hans K.19.04.2015 | 18:29
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7 Antworten

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Gestern stand in der Zeitung ein Beitrag betr. Rente bei voller Erwerbsm. Es wird gesagt viele kommen durch Krankheit in die Altersarmut. Ist es nicht so wie ich immer dachte, mit 4oJ. in Rente wegen Krankheit volle Erwerbsminderung, die letzten 5 J. ca. 30000 Euro Jahresbrutto. 22 J. Zurechnungszeit bis 62 J. Werden für diese Zeit für jedes Jahr diese 30000 Euro berechnet, betr. EGP? Oder liege ich falsch? Danke f Info

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans K.,

für die Bewertung der Zurechnungszeit sind nicht nur die letzten 5 Jahre maßgebend. Vielmehr wird ein sogenannter Gesamtleistungswert gebildet. Das ist der Durchschnittswert an Entgeltpunkten vom Eintritt in die Versicherung (spätestens 17. Lebensjahr) bis zum Eintritt des Leistungsfalles.

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6 Antworten

Brigitteam 19.04.2015 | 19:42
Ich habe den Artikel auch gelesen. Er stand in der BLÖD-Zeitung. Meiner Meinung nach wurde dort "vergessen", die Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr zu berücksichtigen.
ottonormalVerbraucheram 20.04.2015 | 09:05
Hallo ES WURDE NICHTS VERGESSEN! ES WURDE WAS WEGGELASSEN, UM ZU H E T Z E N!
Schorscham 20.04.2015 | 10:30
Tatsache ist aber nun mal, dass sehr viele Arbeitnehmer deutlich weniger als 30.000 Euro pro Jahr verdienen und dass das Rentenniveau immer weiter sinkt. Deshalb ist es in der Tat so, dass immer weniger Rentner alleine von ihrer Rente leben können. Daran ändern auch eventuell vergessene Zurechnungszeiten und "seriösere" Berichterstattungen nichts.
GroKoam 20.04.2015 | 13:28
....die letzten 5 J. ca. 30000 Euro Jahresbrutto. 22 J. Zurechnungszeit bis 62 J. Werden für diese Zeit für jedes Jahr diese 30000 Euro berechnet, betr. EGP? Oder liege ich falsch? Danke f Info
Tatsache ist aber nun mal, dass sehr viele Arbeitnehmer deutlich weniger als 30.000 Euro pro Jahr verdienen und dass das Rentenniveau immer weiter sinkt. Deshalb ist es in der Tat so, dass immer weniger Rentner alleine von ihrer Rente leben können. Daran ändern auch eventuell vergessene Zurechnungszeiten und "seriösere" Berichterstattungen nichts.
Blödsinn!
Schorscham 20.04.2015 | 13:46
Natürlich, was sonst?;-)
W*lfgangam 20.04.2015 | 19:47
Hallo Hans K. der genaue Betrag einer EM-Rente ergibt sich aus einer aktuellen Renteninformation/-auskunft, die Sie hier online anfordern können (wählens die Auskunft, da steht zukunftsgerichtet mehr drin!): https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Nach wenigen Tagen haben Sie die Auskunft im Briefkasten. Ziehen Sie vom EM-Rentenbetrag noch rd. 10,5 % Kranken- und Pflegeversicherung ab und Sie haben den Auszahlungsbetrag. Dürfte anhand Ihrer Daten zwischen 700 - 900 EUR mtl. sein ...und könnte bereits zu ergänzenden Sozialleistungen führen/sprich: Armutsgrenze nicht überschritten. Individuell lassen sich solche Prognosen nur in der nächsten Beratungsstelle aufschlüsseln/hinterfragen. Presseberichte, hmm, man kennt weder Quelle noch Hintergründe, oder gar vorrangig Meinungs-/stimmungsmache, und wie viel Wahrheit dahinter steckt - geschweige, ob es mit der eigenen Rentensituation auch nur annähernd übereinstimmt. Gruß w.
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