Die Auslandsversorgungsämter stellen auf Antrag der Versicherten Bescheinigungen für Rentenzwecke zur Vorlage beim zuständigen Rentenversicherungsträger aus.
Die Vorlage eines vollständigen Feststellungsbescheides des österreichischen Bundessozialamtes über die Anerkennung einer Schwerbehinderung aufgrund eines GdB von mindestens 50 vom Hundert oder eines entsprechenden österreichischen Behindertenpasses führt regelmäßig zur Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch das Auslandsversorgungsamt, ohne dass weitere medizinische Unterlagen erforderlich sind.
Für Österreich ist folgende Stelle zuständig:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
- Region Oberfranken -
Hegelstraße 2
95447 Bayreuth
Deutschland