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Experten-Antwort

Rente bei Schwerbehinderung

von Apfelbaum19.07.2021 | 18:37
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Team Ich erhalte eine befristete EM Rente, Verlängerung wurde gestellt. Ich bin zu 50 Prozent Schwerbehindert UNBEFRISTET. Ich habe mich im Internet schlau gemacht und ausgerechnet das ich am 1.03,2023 wegen der Schwerbehinderung in Rente gehen könnte . Ich bin BJ 1961/ August . die 10,8 Prozent nimmt man ja sowieo mit in die Rente richtig?. Ich möchte das wissen um mch auf diese Situation vorzubereiten mental und ie sieht das aus wenn man eine Verlängerung bekäme ? Gilt das dann bis zu diesem Datum ? Ich würde mich sehr über eine kompetente Antwort freun uns sage hier schon einmal vorab Danke .

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Apfelbaum,

das Datum des frühestmöglichen Rentenbeginns zum 01.03.2023 haben Sie korrekt ermittelt.

Zu diesem Zeitpunkt haben Sie theoretisch einen Abschlag von 10,8 %, da Sie aber einen gesetzlich festgeschrieben Bestandsschutz auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente haben, wird sich der bisherige Erwerbsminderungsrentenbetrag nicht verringern, zumindest bei der vollen Erwerbsminderungsrente. Sollten Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten, verdoppelt sich der Betrag mindestens.

Die Rente kann ggfls. auch über dieses Datum hinaus verlängert werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

W°lfgangam 19.07.2021 | 19:01
Hallo Apfelbaum, mit Erreichen des frühestmöglichen Alters für eine Altersrente (hier: Altersrente für schwerbehinderte Menschen) sollten Sie umgehend den Antrag dann zeitnah *) auch stellen. Damit sind Sie raus aus den Weiterzahlungsanträgen für die EM-Rente und haben damit Ihre Ruhe - die Höhe der Rente wird sich eh nicht ändern. *) 3-6 Monate vorher ist zulässig. Da kein Einkommen bis zum Altersrentenbeginn läuft, können Sie den Antrag auch schon 6 Monate vorher stellen. Gruß w.
Apfelbaumam 19.07.2021 | 19:20
Vielen Dank Wolfgang . Ich habe ihre Antwort nicht verstanden sorry . Hier nocheinmal doie präzise Frage . Geburt 08,1961 Schwerbehindert 50 Prozent unbefristet. Ab wann kann ich die vorgezogene Rente erhalten? Welches Datum . Ist mein Datum 03.2023 richtig gerechnet. Und wieso sollte ich dann jetzt die Rente beantragen wennn sie doch erst viel später mir zusteht?. Gruss
Siehe hieram 19.07.2021 | 19:53
Sofern Sie bereits um Überprüfung der EM-Rente aufgrund des noch zu erwartenden Urteils gebeten haben und das Verfahren bis zur Entscheidung 'ruht', würde dies dann auch rückwirkend gelten. Uns sich dann (auch rückwirkend) auf die Folgerenten auswirken. Informieren Sie sich dazu etwas ausführlicher hier: https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/sozialverbaende-h… https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Rechtsfragen/DE/B_13_R_24_20_…
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