Hallo Apfelbaum,
das Datum des frühestmöglichen Rentenbeginns zum 01.03.2023 haben Sie korrekt ermittelt.
Zu diesem Zeitpunkt haben Sie theoretisch einen Abschlag von 10,8 %, da Sie aber einen gesetzlich festgeschrieben Bestandsschutz auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente haben, wird sich der bisherige Erwerbsminderungsrentenbetrag nicht verringern, zumindest bei der vollen Erwerbsminderungsrente. Sollten Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten, verdoppelt sich der Betrag mindestens.
Die Rente kann ggfls. auch über dieses Datum hinaus verlängert werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung