Tja, einen Antrag auf "Teilerwerbsminderung" haben Sie nicht gestellt, sondern einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Eine teilweise EM-Rente kann man nicht speziell beantragen.
Die DRV entscheidet dann, ob es eine volle EM-Rente, eine teilweise oder gar keine EM-Rente gibt.
Bei teilweiser EM-Rente ist es sicher sinnvoll, zu prüfen, ob man mit einem reduzierten Zeitumfang (zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich) bei seinem bisherigen Arbeitgeber weiterarbeiten kann.
Sollte das nicht möglich sein und es auch keinen anderen Teilzeitarbeitsplatz geben, besteht dann noch die Möglichkeit für eine sogenannte Arbeitsmarkt-Rente, bei der dann nicht nur 50 Prozent, sondern der doppelte Eurobetrag, also wie bei einer vollen EM-Rente, ausgezahlt wird.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…