Genau kann man Ihre Frage hier nicht beantworten. Richtig ist, was W*olfgang schreibt. Letztlich beträgt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung die Hälfte von der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Auch mit den genannten Abzügen müssen Sie rechnen. Wenn Ihr Ehemann weiter arbeitet, kann es sein, dass sein Verdienst die Hinzuverdienstgrenzen überschreitet und die Rente nur noch zur Hälfte oder gar nicht gezahlt wird. Die Hinzuverdienstgrenzen sind abhängig vom Tätigkeitsort und dem Entgelt der letzten 3 Kalenderjahre. Sie werden folglich individuell ermittelt.
Genaueres können Sie in einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers erfahren.