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Rente bei Wiederheirat

von Anne30.11.2007 | 08:36
1879 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin 52 Jahre alt ,geschieden und habe 35 Versicherungsjahre. Öffentl. Dienst plus Kirchl. Versorgungskasse. Mein Lebensgefährte ist 61 und Pensionär.(Freigestellt.) Er bekommt eine hohe Pension von ca. 4.300,-€ netto. Wenn wir evtl. heiraten, wie sieht dann meine Rente später aus.?Muss ich mit Abschlägen rechnen. ? Wenn mein Ehemann dann evtl. früher verstirbt als ich, wieviel Pension bekomme ich von ihm (bzw. Pensionskasse) und evtl. wieviel eigene Rente bekomme ich?

7 Antworten

Tinkeram 30.11.2007 | 08:50
Dies ist ein Rentenversicherungsforum. Fragen zur Pension kann hier keiner beantworten. Bitte an die Pensionskasse wenden!
Heinericham 30.11.2007 | 08:54
Hallo, wenden Sie sich hinsichtlich der einzelnen Rentenhöhen an die zuständigen Stellen (Zusatzversorgungskasse, Pensionskasse, Rentenversicherungsträger). Beantragen Sie für eine Auskunft über die Leistung der Rentenversicherung eine Rentenauskunft. Da die Rentenhöhe von Ihren gezahlten Beiträgen abhängt kann man keine pauschale Auskunft über deren Höhe treffen. MfG
Jensam 30.11.2007 | 11:08
zb. weil sie vielleicht die möglichkeit dazu hat und "eigenes" geld verdienen kann und will statt von ihm abhängig zu sein? eine moderne frau....
Toll!am 30.11.2007 | 10:42
Ihrem Lebensgefährten kann man nur zu dieser Pension gratulieren! Als Arbeitnehmer und gesetzlicher Rentenversicherung wäre so etwas undenkbar! Warum arbeiten Sie noch?
Maureram 30.11.2007 | 15:15
Anne, so eine könnte ich nicht heiraten Ich hätte Angst nicht mehr lange zu leben..! mfg Maurer
TIPPam 30.11.2007 | 15:54
Pilzsuppe
Ottoam 03.12.2007 | 12:10
Diese Frau finde ich toll, die erst überlegt, bevor sie wiederheiratet. Sie ist nämlich unabhängig. Warum soll sie sich verschlechtern! Man lebt nur einmal!
Deutsche Rentenversicherung
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