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Experten-Antwort

Rente beim Verzug nach Polen

von Aussiedlerin06.01.2026 | 13:04
566 Ansichten
2 Antworten
Ich bin Aussiedlerin (Vertriebenenausweis A), Rentnerin und möchte dauerhaft nach Polen umziehen. Ich weiß schon von DRV, dass die polnischen Zeiten in meiner Rente dann nach dem FRG berechnet und nur noch zu 60% bewertet werden. Ich werde auch eine Rente aus der polnischen Rentenversicherung beziehen.(wegen Krankenversicherung) Die Sachlage: - die polnischen Zeiten in meiner Rente nach dem FRG (60%) werden mit ca. 300,00 Euro (lt. DRV) bewertet - die erwartete Rente in Polen für die gleichen Zeiten wird ca. 50,00 Euro betragen (lt. ZUS) Wird dann meine deutsche Rente beim Verzug nach Polen um 50,00 Euro gekürzt oder um 300,00 Euro ? Vielen Dank im Voraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.01.2026 | 14:47

Hallo Aussiedlerin,

eine pauschale Aussage zu diesem Fall lässt sich nicht treffen. Die Anrechnung nach § 31 Fremdrentengesetz (FRG). Demnach wird die polnische Rente auf den FRG-Anteil der deutschen Rente angerechnet. Dies erfolgt nicht im Verhältnis 1:1 sondern in einer komplexeren Berechnung.

Bitte versuchen Sie von Ihrer zuständigen Rentenversicherung eine Probeberechnung für diesen Sachverhalt zu erhalten.

Zu beachten bleibt, dass die finale Neuberechnung der Rente erst nach abschließenden Umzug erfolgt. Beide Rentenversicherungen in Deutschland und Polen müssen dann Daten austauschen. Dies kann einige Zeit dauern und könnte zu einer Überzahlung der Rente führen, die Sie zurückzahlen müssen. Also legen Sie ggfs. einen Teil auf die Seite, um dies nachträglich ausgleichen zu können.

1 Antworten

Guter Rat!am 06.01.2026 | 13:49
Wie wäre es denn einfach eine entsprechende Proberentenberechnung anzufordern, statt sich auf unverbindliche Antworten in einem Forum zu verlassen?
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