Hallo Aussiedlerin,
eine pauschale Aussage zu diesem Fall lässt sich nicht treffen. Die Anrechnung nach § 31 Fremdrentengesetz (FRG). Demnach wird die polnische Rente auf den FRG-Anteil der deutschen Rente angerechnet. Dies erfolgt nicht im Verhältnis 1:1 sondern in einer komplexeren Berechnung.
Bitte versuchen Sie von Ihrer zuständigen Rentenversicherung eine Probeberechnung für diesen Sachverhalt zu erhalten.
Zu beachten bleibt, dass die finale Neuberechnung der Rente erst nach abschließenden Umzug erfolgt. Beide Rentenversicherungen in Deutschland und Polen müssen dann Daten austauschen. Dies kann einige Zeit dauern und könnte zu einer Überzahlung der Rente führen, die Sie zurückzahlen müssen. Also legen Sie ggfs. einen Teil auf die Seite, um dies nachträglich ausgleichen zu können.
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