Ein durchschnittlich begabter Sachbearbeiter sollte sich die Akten griffig gemacht haben. Er weiß, wo er welche Angaben findet. Und für die Berücksichtigung von Zeiten beruflicher Ausbildung sollte er nicht nur den R100 (Rentenantragsformular-"Mantelbogen") studieren, sondern auch den R210 oder die Angaben zur beruflichen Anamnese in den einzelnen Gutachten.
Sicher ist die Rentenversicherung nicht besser als andere Unternehmen auch. In zunehmendem Maße fehlt die Zeit Akten umfangreich zu studieren. Ein Eintrag auch im Hauptformular R100 unter der entsprechenden Rubrik sollte auf jeden Fall erfolgen.
Nach der aktuellen Rechtslage hat der Erfolg des Abschlusses keine Auswirkung auf die leistungsrechtliche Würdigung. Beim Thema "Berufsunfähigkeit" kommt es darauf an, ob Sie nach Beendigung der Ausbildung wie ein qualifizierter Arbeitnehmer beschäftigt und bezahlt wurden.
Hinsichtlich der Höherbewertung niedriger Lehrlingsgehälter gibt es keinen Unterschied. Wohl aber verlangt der Rententräger in der Regel einen Nachweis zur Lehrzeit. Je ungeliebter diese Zeit war, desto seltener ist er vorhanden. Bei nicht bestandener Prüfung fehlt zum Beispiel durchgängig der Abschlussbrief.
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