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Experten-Antwort

rente besonders langjährig versicherte

von Konrad19.01.2017 | 16:48
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Habe sept.1972 meine Lehre begonnen,.seitdem immer berufstätig.Laut Versicherungsverlauf bis Ende 2015 519 Monate zusammen.Von diesen 519 Monaten werden aber in dem Infoschreiben der Rentenversicherung auf einmal nur noch 500 Monate angerechnet.Werden Zeiten mit Bezug von Unterhaltsgeld (Besuch meisterschule )sowie Zeiten von Krankheit + Reha nicht mitgerechnet? Mit AFG bzw Sozl. im Verlauf gekennzeichnet.Was wird sonst noch nicht anerkannt für die abschlagsfreie Rente mit 63 ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Konrad,

vermutlich ist Ihr Versicherungskonto noch nicht auf dem aktuellen Stand.

Es sollte eine aktuelle Kontenklärung durchgeführt werden. In diesem Rahmen werden dann entsprechend auch Zeiten des Unterhaltsgeldbezuges und des Krankengeldbezuges für die Anrechnung auf die 45-jährige Wartezeit aktuell geprüft und entsprechend gekennzeichnet.

Die Kontenklärung kann in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung für Sie aufgenommen werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W*lfgangam 19.01.2017 | 19:12
Hallo Konrad, das 'Infoschreiben' ist eine Rentenauskunft. Im Abschnitt "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" werden gegen Ende die Monate aufgelistet, die bereits anerkannt sind, aber den 45 Jahren (noch) nicht zugeordnet werden können - es sind regelmäßig Arbeitslosen- und/oder Krankheitszeiten. Grund ist, dass der DRV für diese Zeiten in der damaligen Zeit nicht die Art der Leistung gemeldet - entsprechende Vorschriften gab es nicht - und nicht alle Leistungsarten bei den 45 Jahren mitzählen, z. B. Arbeitslosenhilfe nicht ...das geht aber aus dem puren Eintrag 'Arbeitslosigkeit / Pflichtbeitragszeit' oder schlicht AFG / Sozl im Rentenkonto nicht hervor. Nur deswegen sind bisher bei Ihnen nur 500 statt der möglichen 519 Monate _für die 45 Jahre_ anrechenbar. Eine Kontenklärung im eigentlichen Sinne dürfte da nicht erforderlich, da ist ja alles drin. Schauen Sie mal nach, ob Sie noch die alten Bescheide vom Arbeitsamt/der Krankenkasse über den Leistungsbezug haben. Wenn Sie solche Unterlagen nicht mehr besitzen, kann Ihnen die Krankenkasse von damals vielleicht mit entsprechenden Bescheinigungen aushelfen. Liegt auch da nix mehr, dann wird mit 'Logig' die Zeit bewertet und den 45 Jahren zugeordnet. Übrigens, brauchen Sie die 19 Monate für die 45 Jahre überhaupt, oder reicht auch normale Beschäftigung bis dahin, die 45 zu erreichen? ...Dann können Sie sich den Quark mit Nachweis/Ersatzbeschaffung schenken. Bei Beginn Pflichtversicherung 09.1972 und 'fehlenden' 19 Monaten für die 45 Jahre, hätte Sie die auch im Mai 2019 erreicht. Wann sind Sie mit der abschlagsfreien Rente dran/geboren wann? Gruß w.
KSCam 19.01.2017 | 19:20
Wenn Sie 1972 mit der Lehre begonnen habe, sind Sie wahrscheinlich Jahrgang 56 oder 57; in diesem Fall wäre die Altersrente nach 45 Jahren mit 63+8, bzw. mit 63+10 abschlagsfrei. Sofern Sie bislang 500 "zählende Monate" haben, würden auf 45 Jahre noch 40 Monate fehlen, die Sie bei ab 01.01.2016 fortlaufender Beschäftigung im April 2019 erfüllt hätten - also bevor die obigen Grenzen erreicht sind. Somit wäre alles kein Problem. Ob von den fraglichen 19 Monaten noch welche bei den 45 Jahren mitzählen, weil Sie ALG, Krankengeld oder Unterhaltsgeld bezogen haben müsste tatsächlich individuell geprüft werden - es könnte also sein dass die 45 Jahre auch schon vor April 2019 voll sind. Also Unterlagen geschnappt, auf zur persönlichen Beratung und es wird sich klären - so gesehen bin ich auch bei der Antwort des Experten.
Irene Hoffmannam 25.01.2017 | 10:57
Ich bin 1954 geboren und erfülle die Wartezeit für besonders langjährige Versicherte was man der Renteninformation die man regelmäßig erhält entnehmen kann, und es steht diese Wartezeit ist erfüllt und kann somit für meinen Jahrgang am 1.6.2017 in den Ruhestand gehen. Habe meinen Antrag online gestellt und die Unterlagen wo noch angefordert sind sende ich mit meiner Unterschriften an die Rentenversicherung. Da wir keine Rentenberatung haben war dies für mich das beste und bei Rückfragen meldet sich die Rentenversicherung und habe einen lückenlosen Rentenverlauf, da ich immer alles gleich überprüft habe. Herzliche Grüße IH
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