Hallo Konrad,
vermutlich ist Ihr Versicherungskonto noch nicht auf dem aktuellen Stand.
Es sollte eine aktuelle Kontenklärung durchgeführt werden. In diesem Rahmen werden dann entsprechend auch Zeiten des Unterhaltsgeldbezuges und des Krankengeldbezuges für die Anrechnung auf die 45-jährige Wartezeit aktuell geprüft und entsprechend gekennzeichnet.
Die Kontenklärung kann in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung für Sie aufgenommen werden.
Wenn Sie 1972 mit der Lehre begonnen habe, sind Sie wahrscheinlich Jahrgang 56 oder 57; in diesem Fall wäre die Altersrente nach 45 Jahren mit 63+8, bzw. mit 63+10 abschlagsfrei.
Sofern Sie bislang 500 "zählende Monate" haben, würden auf 45 Jahre noch 40 Monate fehlen, die Sie bei ab 01.01.2016 fortlaufender Beschäftigung im April 2019 erfüllt hätten - also bevor die obigen Grenzen erreicht sind. Somit wäre alles kein Problem.
Ob von den fraglichen 19 Monaten noch welche bei den 45 Jahren mitzählen, weil Sie ALG, Krankengeld oder Unterhaltsgeld bezogen haben müsste tatsächlich individuell geprüft werden - es könnte also sein dass die 45 Jahre auch schon vor April 2019 voll sind.
Also Unterlagen geschnappt, auf zur persönlichen Beratung und es wird sich klären - so gesehen bin ich auch bei der Antwort des Experten.
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