Hallo Dira,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es gibt derzeit keine konkreten Pläne, die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte ( nach 45 Beitragsjahren ) abzuschaffen. Die aktuelle Regierung hat zwar verschiedene Reformen und Anpassungen der Rentenpolitik diskutiert, aber eine
sofortige Abschaffung dieser Rentenart ist nicht vorgesehen.
Falls es dennoch zu Änderungen kommen sollte, werden diese in der Regel mit einer Übergangsfrist eingeführt, um den Betroffenen
ausreichend Zeit zur Anpassung und Disposition Ihrer Angelegenheiten zu geben. Und in der Regel sind rentennahe Jahrgänge hiervon nicht betroffen, bzw. gibt es Übergangsregelungen.
Weiterhin müssen Sie auch nicht zwingend Ihren Job kündigen, um dann die Rente in Anspruch nehmen zu können.
Seit dem 01.01.2023 gibt es die Möglichkeit ,unbegrenzt neben der Rente hinzu zu verdienen.
Sie könnten also zum Beispiel grundsätzlich mit Ihrem bisherigen Arbeitsverdienst weiter arbeiten und zusätzlich
Ihre Rente ungekürzt in Anspruch nehmen, da seit 2023 die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten komplett weggefallen sind.
Allerdings gilt es hier gegebenenfalls steuerliche Aspekte in den Blick zu nehmen.
Wir empfehlen Ihnen daher, bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen individuellen Beratungstermin, auch zwecks
Rentenantragstellung zu vereinbaren. Was die aktuellen Entwicklungen anbelangt, empfehlen wir regelmäßig unsere Website
www.deutsche-rentenversicherung.de zu besuchen und auch einschlägige Mitteilungen in den Medien zu verfolgen.
Sie können hierzu auch unsere kostenfreie Servicenummer unter 0800 1000 4800 in der Zeit von Montags bis Donnerstags von
08.00.Uhr bis 19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam