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Experten-Antwort

Rente besonders langjährig Versicherte

von Dira15.11.2024 | 23:54
443 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ende März 2025 habe ich meine 45 Jahre voll und könnte dann eigentlich ohne Abschlag in Rente. Dazu müsste ich im Dezember meinen Job kündigen und einen Rentenantrag stellen. Was passiert, wenn nach den Neuwahlen diese Rente dann aber sehr zügig von der neuen Regierung abgeschafft wird? Also noch vor Ende März? Danke für Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dira,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

 

Es gibt derzeit keine konkreten Pläne, die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte ( nach 45 Beitragsjahren ) abzuschaffen. Die aktuelle Regierung hat zwar verschiedene Reformen und Anpassungen der Rentenpolitik diskutiert, aber eine

sofortige Abschaffung dieser Rentenart ist nicht vorgesehen.

 

Falls es dennoch zu Änderungen kommen sollte, werden diese in der Regel mit einer Übergangsfrist eingeführt, um den Betroffenen

ausreichend Zeit zur Anpassung und Disposition Ihrer Angelegenheiten zu geben. Und in der Regel sind rentennahe Jahrgänge hiervon nicht betroffen, bzw. gibt es Übergangsregelungen.

 

 

Weiterhin müssen Sie auch nicht zwingend Ihren Job kündigen, um dann die Rente in Anspruch nehmen zu können.

 

Seit dem 01.01.2023 gibt es die Möglichkeit ,unbegrenzt neben der Rente hinzu zu verdienen.

Sie  könnten also zum Beispiel grundsätzlich mit Ihrem bisherigen Arbeitsverdienst weiter arbeiten und zusätzlich

Ihre Rente ungekürzt in Anspruch nehmen, da seit 2023 die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten komplett weggefallen sind.

Allerdings gilt es hier gegebenenfalls steuerliche Aspekte in den Blick zu nehmen.

 

Wir empfehlen Ihnen daher, bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen individuellen Beratungstermin, auch zwecks

Rentenantragstellung zu vereinbaren. Was die aktuellen Entwicklungen anbelangt, empfehlen wir regelmäßig unsere Website 

www.deutsche-rentenversicherung.de zu besuchen und auch einschlägige Mitteilungen in den Medien zu verfolgen.

 

Sie können hierzu auch unsere kostenfreie Servicenummer unter 0800 1000 4800 in der Zeit von Montags bis Donnerstags von 

08.00.Uhr bis 19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr kontaktieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Echt jetzt?am 15.11.2024 | 23:59
Das wird mit Sicherheit nicht passieren. Bis dahin wird es noch gar keine neue Regierung geben, geschweige denn grundlegende , sofiort wirksame Änderungen von Rentengesetzen. Wiekann man nur solch irreale Ängste entwickeln?
Diraam 16.11.2024 | 00:57
Wenn ich dann also die Rente nach 45 Jahren beziehe, aber trotzdem weiter arbeiten würde, dann würde ich mein Gehalt mit Steuerklasse 6 versteuern müssen, aber die Steuer auf die Rente bleibt wie gehabt, ist das so richtig? Und wenn mein Arbeitsvertrag bis zur Regelaltersrente geschlossen ist, dann muss der Arbeitgeber für seine Einwilligung zum Arbeiten neben dem Bezug der Rente auch nicht gefragt werden? Heißt, ich bräuchte einfach nicht zu kündigen?
Rentneram 16.11.2024 | 07:04
Zitat von Dira anzeigenausblenden
Die Steuerklassen spielen Strang genommen keine Rolle, nur in der monatlichen Betrachtung. Relevant ist das jährliche zu versteuernde Einkommen, das wird dann in der EKstErkl, als Grundlage für die Ermittlung der Steuerlast herangezogen. Entweder sie bekommen etwas zurück oder zahlen nach….
Schadeam 16.11.2024 | 08:13
Zitat von Dira anzeigenausblenden
Wer weiter arbeitet muss nicht kündigen, warum auch? Aber reden Sie doch mit der Firma, dass Sie als Rentnerin weiter arbeiten wollen, ist keine Rentenfrage! Wenn am 23.2. Wahl ist, steht garantiert 5 Wochen später noch keine Koalition und neue Gesetze sind da garantiert noch nicht beschlossen und in Kraft. Ein bisschen nachdenken, dann braucht man keine Angst haben ( oder Panik verbreiten)
Königam 16.11.2024 | 08:24
Weder Steuern, noch eventuelle Gesetzesänderungen sind Thema dieses Forums. Da sind Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein und der Gesetzgeber Ihre Ansprechpartner.
Königam 16.11.2024 | 08:28
Zitat von Dira anzeigenausblenden
Eine Beschäftigung neben Rentenbezug ist aus Sicht der Rentenversicherung unproblematisch. Was Ihr Arbeitsverhältnis angeht, betrifft das Arbeitsrecht. Wie und ob das Probleme mit Ihrem Arbeitgeber gibt, kann und wird die Rentenversicherung nicht beurteilen. Das müssen Sie schon selber mit Ihrem Arbeitgeber klären. Bei Unstimmigkeiten gibt es dafür Gewerkschaften, Personalvertretungen oder Anwälte für Arbeitsrecht.
Vorsicht!am 16.11.2024 | 08:34
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Ich kann nur davor warnen, ohne Wissen des Arbeitgebers neben der Beschäftigung weiter zu arbeiten. Da gibt es arbeitsrechtliche Fallstricke und über die sollten Sie sich besser vorher informieren. Das ist aber kein Rententhema.
Steuern und Arbeitsrecht macht die DRV nichtam 16.11.2024 | 11:00
Zitat von Dira anzeigenausblenden
Auf die Rente selber wird überhaupt keine Steuerklasse angewendet. Wenn auf Ihre Rente vom Finanzamt absehbar pro Jahr mehr als 400 Euro Einkommensteuer anfallen wird, dann setzt das Finanzamt eine vierteljährliche Steuervorauszahlung für Sie fest. Wenn Sie neben der gesetzlichen Altersrente nur noch Gehalt beziehen aus genau einer Beschäftigung als abhängig Beschäftigte(r), wird auf das Gehalt natürlich nicht die Steuerklasse 6 angewandt. Anders kann es sein, wenn zusätzlich noch eine Betriebsrente fließt oder ein weiteres Arbeitsverhältnis besteht. Aber auch eine Steuerklasse 6 wäre überhaupt kein Nachteil, weil in der jährlichen Einkommensteuererklärung (die Sie verpflichtend abgeben müssen), anhand Ihres "zu versteuernden Einkommens" (dazu gehört u.a. Rente und Gehalt) die genaue Steuerhöhe festgesetzt wird und ggf. zu viel bezahlte Steuer natürlich dann erstattet wird. Solange Ihr Arbeitsvertrag nicht automatisch endet aufgrund irgendwelcher Vertragsklauseln, besteht das Arbeitsverhältnis natürlich weiterhin fort, auch wenn Sie eine gesetzliche Rente beziehen. Dann ist eine Beendigung nur durch Küdigung oder Aufhebungsvertrag möglich.
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