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Rente bewilligt; jetzt Reha???

von Graue Maus31.07.2008 | 11:44
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12 Antworten

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Hallo, Vor vieer Wochen kam der Renten-Bewilligungsbescheid. Jetzt kam ein neuer Brief... ich soll zum Gutachter zwecks Stationärer Reha. Die habe ich aber gar nicht beantragt. Rückfrage ergab: egal; Gutachtertermin ist einzuhalten. Versteh nun gar nix mehr. :-( Ach so: bewilligt wurde eine Zeitrente... Frage: Wer kann mir sagen, ob so ein Vorgehen normal ist??? Vielen Dank im Voraus!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Reihenfolge ist zwar keine gängige Praxis, wenn es aber der Gesundheit dienen soll; die Kur einfach antreten.

11 Antworten

Schadeam 31.07.2008 | 11:58
das kann Ihnen wohl nur der Sachbearbeiter/in sagen, der / die dieses Verfahren angeleiert hat. Warum haben Sie dies nicht nachgefragt, als Sie Rückfrage gehalten haben? Hellseher arbeiten nach meiner Erfahrung hier im Forum nicht mit.
Nixam 31.07.2008 | 12:04
Tatsächlich kann im Rahmen des Rentenverfahrens nach Abschluss und Bewilligung der Rente eine medizinische Leistung zur Rehabilitation angeregt worden sein - auch wenn Sie selbst diese garnicht beantragt haben. Möchten Sie die Reha durchführen, dann warten Sie einfach den Aufnahmetermin der Rehaklinik ab. Verzichten Sie auf die Reha, dann teilen Sie das Ihrem Sachbearbeiter schriftlich mit. So einfach ist das. Nix
Graue Mausam 31.07.2008 | 12:06
Doch, natürlich habe ich nachgefragt. Lapidare Antwort: Das wurde so entschieden... PUNKT :-( Gruß Graue Maus
Nixam 31.07.2008 | 12:07
Sie haben ja nur einen neuen Termin zum Gutachter erhalten für eine Reha. Leider reichen meine hellseherischen Kräfte nicht aus, um zu erkennen, weshalb Sie zum Gutachter müssen, wo doch schon ein Gutachten eigentlich vorliegen muss, wegen diesem doch die Rente bewilligt wurde. Ein Anruf in der Sachbearbeitung gibt Aufschluss. Der Individualität des Einzelfalls sind keine Grenzen gesetzt. Wir können auch nicht alles wissen. Nix
Happyam 31.07.2008 | 13:19
Hallo "Graue Maus", wann endet die befristete Rente? und handelt es sich um eine volle Erwerbsminderungsrente oder eine teilweise EM? MfG Happy
Rosannaam 31.07.2008 | 13:30
Wichtiger ist eigentlich die Frage, wann die befristete Rente BEGINNT! Liegt der Rentenbeginn noch in weiter Ferne (z.B. 01.12. oder 01.01.09), könnte es rein theoretisch gar nicht zur Rentenzahlung kommen, wenn tatsächlich jetzt noch eine med. Reha-Maßnahme VORHER durchgeführt und die Erwerbsminderung (vor Rentenbeginn) wegfallen würde. Also diese Konstellation - zuerst Rentenbescheid, dann med. Maßnahme - habe ich fast noch nie erlebt und sie ist in der Tat sehr ungewöhnlich. Wenn nämlich im Renten-Erstgutachten oder auch in einem Widerspruchsverfahren eine med. oder berufliche Reha-Maßnahme VORGESCHLAGEN wird, erfolgt die Feststellung der EM immer erst NACH Abschluß der Reha-Maßnahme! Solange beruht der Rentenantrag. Also was sich manche RV-Träger so alles einfallen lassen, verstehe nicht einmal ich! ;-)) Die einzige, häufiger vorkommende Möglichkeit, eine Reha-Maßnahme und gleichzetig eine EM-Rente bewilligt zu bekommen, ist die, wenn die Aufnahme in eine WfB (Werkstatt für Behinderte) erfolgt/erfolgen soll. Aber das ist ja etwas ganz anderes. MfG Rosanna.
Happyam 31.07.2008 | 13:42
@Rosanna ja genau das war mein Gedanke. habe so etwas auch noch nicht gehört. Aber man (und Frau auch) lernt ja nie aus. MfG Happy
Graue Mausam 31.07.2008 | 16:12
Zur Info: Volle Erwerbsminderungsrente! Rentenbeginn: 01.07.2008 Wegfall der Rente: 31.12.2009 Erst einmal vielen Dank für die Antworten. Ich bin immer noch total perplex. So eine Reihenfolge (Rentenbewilligung und DANACH Reha) habe ich auch noch nie gehört. Für die Rentenbewilligung war ich bei 2 Gutachtern und nun wird es Nummer 3 innerhalb von gut acht Wochen. Für mich ist das reine Geldverschwendung, aber meine Meinung gilt ja nicht. Grüßle Graue Maus
Happyam 31.07.2008 | 16:22
Na das kann ich auch nicht nachvollziehen! Jedenfalls sollten Sie die Reha machen, nicht das nachher noch die Rente wegen "mangelnder Mitwirkung" wegfällt. Alles Gute wünscht Happy
Happyam 31.07.2008 | 16:25
mir fällt da grad noch was ein. Im Rehaantrag ist doch die Frage: "beabsichtigen sie in den nächsten sechs Monaten eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beantragen?" (oder so ähnlich). Diese Frage bezieht sich doch auch auf das Grundprinzip "Reha vor Rente". Vielleicht hat ja die Krankenkasse (vorausgesetzt Sie waren vor der Rente im KG-Bezug) eine "nachträgliche" Aufforderung nach § 51 SGB V gestellt und nun muss die Reha geprüft werden? Irgenwie ist das echt komisch. Es könnte natürlich auch sein, dass die Rehaabteilung gar nicht registriert hat, dass Sie eine EMR erhalten. Sind ja unterschiedliche Abteilungen im Hause der DRV. Aber wer hat dann den Reha-Antrag gestellt??? Komisch... MfG Happy
Chrisam 31.07.2008 | 21:11
- Im Rehaantrag ist die Frage nach Altersrente in den nächsten 6 Monaten (mind. 2/3) gestellt. - Auch wenn die KK nach §51/1 SGB V aufgefordert hat, so wird die RV in der Regel den Antrag ablehnen, da eine Rente bewilligt wurde. Wobei Zuständigkeit der med. Rehaanträge von EM auf Zeit weiterhin bei der RV liegt. - M.E. wird hier bereits ein Grund gesucht, die Rente nicht zu verlängern. Nach 2 Gutachten sollte der RV-Träger auch über eine med. Rehabilitation entscheiden können, dafür ist kein 3. notwendig.
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