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Experten-Antwort

Rente beziehen und weiter arbeiten (RV und ALV)

von Alexander-196210.02.2023 | 17:18
190 Ansichten
6 Antworten
Ich habe vor (wegen Schwerbehinderung) eine vorgezogene Altersrente zu beziehen und weiter zu arbeiten. Muss ich weiterhin die Rentenversicherung und das Arbeitslosengeld bezahlen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.02.2023 | 09:40

Hallo,

die Antworten von von Abschläge sind umfassend. Diesen ist nichts weiter hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Abschlägeam 10.02.2023 | 18:40
ja. Aber dafür wird dann auch Ihre spätere Regelaltersrente noch erhöht. Ob Sie bei voller vorgezogener Altersrente (mit GdB) dann auch Anspruch auf ALG oder auch Krankengeld haben (aus Ihrer weiteren Tätigkeit, nicht aus dem Rentenbetrag!), oder nur mit einer Teilrente (10-99,99 %) klären Sie bitte verbindlich mit den zuständigen Stellen. Seit 01.01.2023 dürfen Sie bezüglich Ihres Rentenanspruches unbegrenzt hinzuverdienen.
Fabian am 10.02.2023 | 20:46
Der gdB dürfte keine Rolle spielen. Dass sie bei einer Teilrente Anspruch auf Krankengeld haben , können Sie auf jeder Website einer kundenfreundlichen gesetzlichen Krankenkasse nachlesen. Aufgrund der Änderung im SGB V zum Januar 2023 haben die Krankenkassen derzeit keine Möglichkeit mehr Sie bei Arbeitsunfähigkeit zur Beantwortung einer Vollrente zu zwingen, die einem Krankengeldanspruch entgegensteht. Es kann natürlich sein, dass das noch nicht jeder qualifizerte Krankenkassenmitarbeiter mitbekommen hat, was der Gesetzgeber ermöglicht hat. Beim Arbeitslosengeld sieht es selbst bei einer Teilrente schlecht aus. Das gibt es dann höchstens für 3 Monate. Die Arbeitsverwaltung hat anders als die Krankenkassen aufgepasst und ins SGB 3 reinschreiben lassen, dass sie nicht mehr zahlen müssen. Fragen Sie doch mal ihren Bundestagsabgeordneten, warum Sie anders als nach Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen müssen, wenn Sie eine Altersvollrente beziehen, aber keinen Leistungsanspruch haben.
Schadeam 11.02.2023 | 17:22
Alexander-1962 schrieb

Ich habe auf einigen Seiten im Internet gelesen, dass der Arbeitgeber weiter den RV-Anteil bezahlen soll aber der Arbeitnehmer nicht. Ist das so?

Das ist erst ab Regelalter so. Vorher bekommen Sie die RV Beiträge abgezogen und die geben einen Zuschlag sobald Sie das Regelalter erreicht haben.
Abschlägeam 11.02.2023 | 17:27
nicht bei vorgezogener Altersrente. Aber lesen Sie selbst hier auf der Seite der DRV https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbei…
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