Hallo,
die Antworten von von Abschläge sind umfassend. Diesen ist nichts weiter hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
ja.
Aber dafür wird dann auch Ihre spätere Regelaltersrente noch erhöht.
Ob Sie bei voller vorgezogener Altersrente (mit GdB) dann auch Anspruch auf ALG oder auch Krankengeld haben (aus Ihrer weiteren Tätigkeit, nicht aus dem Rentenbetrag!), oder nur mit einer Teilrente (10-99,99 %) klären Sie bitte verbindlich mit den zuständigen Stellen.
Seit 01.01.2023 dürfen Sie bezüglich Ihres Rentenanspruches unbegrenzt hinzuverdienen.
Ich habe auf einigen Seiten im Internet gelesen, dass der Arbeitgeber weiter den RV-Anteil bezahlen soll aber der Arbeitnehmer nicht. Ist das so?
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