Hallo Claus S.,
dies lässt sich so pauschal leider nicht beantworten. Zu viele Faktoren spielen hierbei eine Rolle - wie z. B. evtl. Einkommensanrechnung oder die Frage der Krankenversicherungspflicht. Geht man vom einfachsten Fall aus - bei dem von der Bruttorente nur noch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abzuziehen sind (Normalfall mit Krankenversicherungspflicht) - lässt sich folgendes sagen:
Der pflichtversicherte Rentner hat die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags aus der Rente zu zahlen. Der Beitrag beträgt derzeit 15,5 %. Rentner und Rentenversicherung haben jeweils die Hälfte dieses Beitrages zu tragen. Hinzu kommen 0,9 Prozent Sonderbeitrag zur Krankenversicherung, die der Rentner wie alle Krankenversicherten allein zahlen muss. Der auf die Rente entfallende Beitrag wird von der Rente einbehalten und von der Rentenversicherung an die Krankenkasse überwiesen.
Der Pflegeversicherungsbeitrag ist vom Rentner allein zu tragen. Er beträgt seit 1. Juli 2008 1,95 Prozent der Bruttorente (für Kinderlose + 0.25 Prozent).
Ob evtl. Steuern auf die Rente zu zahlen sind, lässt sich von hier aus leider auch nicht ermitteln, da hierfür neben der Rentenhöhe z. B. auch zusätzliche Einkünfte eine Rolle spielen.
Im Zweifel sollten Sie sich in einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers konkret auf Ihren Einzelfall bezogen beraten lassen.