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Experten-Antwort

Rente

von Rudi29.10.2019 | 12:49
80 Ansichten
6 Antworten
Hallo guten Tag ich habe da mal eine frage bin 1957 Geboren will mit 63 Jahren in Rente wegen Gesundheitlicher Probleme mit Abzügen geht Das noch oder gibt es diese Rente nicht mehr

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.10.2019 | 13:02

Hallo Rudi,

eine Rente mit 63 Jahren aus gesundheitlichen Gründen gibt es nicht.

Sofern Sie aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer keine 3 Stunden täglich mehr arbeiten könnten, käme unabhängig vom Ihrem Lebensalter die Überprüfung einer Erwerbsminderungsrente in Betracht.

Eine Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren wäre ab dem 63. Lebensjahr mit Abschlag möglich. Bei Ihrem Geburtsjahrgang 1957 wäre der Bezug dieser Altersrente mit einem Abschlag von 10,5 % möglich.

5 Antworten

am 29.10.2019 | 12:56
Ein Blick in Ihre Rentenauskunft und Sie wüssten, dass Sie, wenn Sie 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten erreicht haben, mit Abschlägen von 10,5 % ab dem 63. Lebensjahr die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen können.
Rudiam 29.10.2019 | 13:09
Gehen die 10,5% von der von der regulären Altersrente ab dann
senf-dazuam 29.10.2019 | 13:18
Wenn Sie schon eine Rentenauskunft erhalten haben, dann steht da der geschätzte BEtrag drin (schon mit Abzug). Wenn Sie die letzte Renteninformation nehmen, dann können Sie den Betrag, der für eine Altersrente bereits jetzt berechnet wurde, mit einem kleinen Zuschlag für die Zeit bis zum Rentenbeginn versehen und dann die 10,5% abziehen. Dann haben Sie einen Schätzwert für die Rente. Einen genaueren Wert erhalten Sie, wenn Sie bei der DRV eine Probeberechnung für die Rente für LANGJÄHRIG Versicherte durchführen lassen. Beratungsstellen finden Sie in der rechten Spalte ...
Rudiam 29.10.2019 | 17:43
Vielen dank für die Auskunft
W°lfgangam 29.10.2019 | 19:17
Hallo Rudi, haben Sie einen Schwerbehindertenausweis? Dann würde der Rentenabschlag mit 63 deutlich kleiner ausfallen, als die 'normale' Altersrente ab 63. Voraussetzung für die Altersrente an schwerbehinderte Menschen sind ebenfalls 35 Versicherungsjahre. Haben Sie wirklich 'arge' gesundheitliche Probleme = ggf. voll erwerbsgemindert im Sinne der Rentenversicherung, bietet sich auch die Möglichkeit einer altersunabhängigen Erwerbsminderungsrente ab. Die wäre ebenfalls etwas höher, als die normale Altersrente ab 63. Haben Sie allerdings nicht mal einen Schwerbehindertenausweis, können Sie sich diesen Rentenantrag grundsätzlich schenken - sofern die gesundheitlichen Probleme nicht gerade akut entstanden sind/ein Antrag auf Feststellung des GdB noch am Laufen ist. Gruß w.
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