Hallo neuhier,
sofern Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I noch nicht erschöpft ist, hätten Sie grds. einen Anspruch darauf. Dies prüft jedoch die Arbeitsagentur.
Der Antwort von KSC kann zugestimmt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Das dürfte aber sicher nicht soviel ausmachen, da ich ja schon die 45 Jahre vor der Arbeitslosigkeit voll habe.
Bin ja nur 10 Monate arbeitslos !
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