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Experten-Antwort

Rente des Vaters

von Güli09.04.2024 | 22:14
469 Ansichten
4 Antworten
Habe ich als geschiedene Tochter Anspruch auf die Rente aus der Türkei? Da meine Stiefmutter die Rente erhält und kein Kontakt zwischen uns besteht ist es mir nicht möglich Informationen zu bekommen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.04.2024 | 09:05

Hallo Güli,

verbindliche Auskünfte zum nationalen Recht des jeweiligen Vertragsstaates kann die DRV nicht erteilen. Grundsätzlich gibt es auch in der Türkei Hinterbliebenenrenten für Waisen. Ich empfehle dass Sie sich an die Verbindungsstelle zur türkischen Rentenversicherung wenden um dort nähere Auskünfte zu erhalten. Hier sind die Kontaktdaten:

 

T.C. Çalışma ve Sosyal Güvenlik Bakanlığı

SGK Emeklilik Hizmetleri Genel Müdürlüğü

Yurtdışı Sözleşmeler ve Emeklilik Daire Başkanlığı

Mithatpaşa Cad. 7

06437 Sıhhiye / Ankara

Telefon 0090 - 312 432 12 47 - 432 12 27

Telefax 0090 - 312 432 12 45

www.sgk.gov.tr

3 Antworten

KSCam 09.04.2024 | 22:16
Fragen zur türkischen Rente wird Ihnen in Deutschland kein Mitarbeiter der DRV beantworten. Wir kennen die türkischen Gesetze nicht. PS: was ist eine geschiedene Tochter?
senf-dazuam 10.04.2024 | 08:12
Wenn der Vater eine Rente aus Deutschland erhielt und nun verstorben ist, kann die Witwe ggf. eine Witwenrente erhalten. Eine weitere Rentenzahlung an Hinterbliebene gibt es nur für minderjährige Waisen. Sollten Sie unter 18 Jahre alt sein oder unter 27 und noch in Ausbildung, dann könnten Sie waisenrentenberechtigt sein. Lesen Sie dann z.B. hier nach: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…
Mondkindam 10.04.2024 | 08:31
Fragen Sie mal bei der DRV Nordbayern in Bayreuth nach. Die sind Verbindungsstelle für die Türkei und haben auch türkischstämmige Mitarbeiter, die können Ihnen das evtl. beantworten.
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