Hallo Güli,
verbindliche Auskünfte zum nationalen Recht des jeweiligen Vertragsstaates kann die DRV nicht erteilen. Grundsätzlich gibt es auch in der Türkei Hinterbliebenenrenten für Waisen. Ich empfehle dass Sie sich an die Verbindungsstelle zur türkischen Rentenversicherung wenden um dort nähere Auskünfte zu erhalten. Hier sind die Kontaktdaten:
T.C. Çalışma ve Sosyal Güvenlik Bakanlığı
SGK Emeklilik Hizmetleri Genel Müdürlüğü
Yurtdışı Sözleşmeler ve Emeklilik Daire Başkanlığı
Mithatpaşa Cad. 7
06437 Sıhhiye / Ankara
Telefon 0090 - 312 432 12 47 - 432 12 27
Telefax 0090 - 312 432 12 45
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