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Experten-Antwort

rente deutsch und österreich

von Mario04.11.2021 | 15:22
699 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag meine Damen und Herren, seit längerem suche ich nach einer antwort wobei mir aber noch niemand so richtig helfen konnte. mich würde interressieren wie das ist mit den krankenkassenbeiträgen wenn ich aus österreich meine rente beziehe. Die AOK sagt ich bin gesetzlich verpflichtet mich hier zusätzlich zu versichern zulassen auf alle 14 gehälter, ok das versteh ich ja auch noch aber meine frage wäre ob die österreichische versicherung Ihren anteil auch bezahlen müsste? derweil zahl ich den komplettsatz von der rente, gibt es extrazuschuss zum Krankenkassenbeitrag. bei meiner deutschen rente zahl ich so wie überall meinen eigenen anteil. es wäre nett wenn ich da paar informationen erhalten könnte da ich in österreich niemanden mit solchem wissen ans telefon bekomme, danke Mario

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.11.2021 | 17:00

Hallo, Mario,

Fragen zur Beitragsgestaltung beantwortet Ihnen die zuständige Krankenkasse. Zum Krankenversicherungsverhältnis können sie bei Auslandsberührung (Mehrfachrentner) auch Informationen von der Verbindungsstelle der Krankenkasse unter www.dvka.de erhalten.

4 Antworten

Falsches Forumam 04.11.2021 | 16:02
Zu Krankenkassenbeiträgen fragen Sie besser die zuständige Krankenkasse.
Siehe hieram 04.11.2021 | 17:15
Hallo Mario, So wie Sie es beschreiben, sind Sie 'freiwillig' in der gesetzlichen Krankenversicherung (AOK) versichert. Und erhalten von der DRV Zuschüsse auf Ihre eigene Rente und vom Arbeitgeber auf Ihr Einkommen. Und ob der Rententräger aus Österreich sich auch noch an den Kosten Ihrer Krankenversicherung beteiligt, müssten Sie nun also dort erfragen. Die Beitragszuschüsse sind ansonsten aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung begrenzt und werden höchstens bis zu diesem Betrag berücksichtigt. Wenn mehrere Einkünfte zu versichern sind, werden diese zusammengerechnet und die Zuschüsse anteilig von den entsprechenden Stellen bezahlt. Wenn also Ihr deutsches Gehalt und die deutsche Rente zusammen bereits mehr als (in 2021) 58.050 EUR betragen, wirkt sich ein dritter Beteiligter nicht wirklich aus. Genaueres dazu können Sie auch nochmals bei Ihrer AOK erfragen. Die deutsche Rentenversicherung ist in dem Fall für Ihre Fragen nicht der richtige Ansprechpartner. Alles Gute!
Auf ein Wortam 04.11.2021 | 19:51
leben Sie in Deutschland und erhalten zwei Renten, bezahlen Sie Krankenkassenbeiträge für beide Renten. Punkt
Werner67am 05.11.2021 | 08:04
Zitat aus dem R815 (Merkblatt zur Krankenversicherung, Punkt 12.2.2): Renten von ausländischen (gesetzlichen) Rentenversicherungsträgern sind ebenfalls beitragspflichtig. Für die Berechnung der Beiträge finden die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (also 7,3%) sowie die Hälfte des von der zuständigen Krankenkasse festgesetzten Zusatzbeitrages Anwendung. Die sich daraus ergebenden Beiträge sind vom Rentner allein zu tragen und selbst direkt an die jeweilige Krankenkasse zu zahlen. Der ausländische Rentenversicherungsträger ist an den Beiträgen nicht beteiligt. Demnach erübrigt sich die Frage nach einem Beitragszuschuss, da Sie ohnehin nur den halben Beitrag zahlen...
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