Eine Aussage dazu, "was auf Sie zukommt", wäre vor Abschluss des Rentenverfahrens reine Spekulation. Falls es aber zu einer Rentenzahlung kommt, steht jedoch fest, dass eine private Rente aus einer Pensionskasse keine Anrechnung auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung findet. Nutzen Sie doch - wie von KSC vorgeschlagen - das persönliche Beratungsangebot Ihres Rentenversicherungsträgers.