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Rente Erwerbsminderung und Versorgungsausgleich

von dontnowhy13.09.2009 | 09:21
3123 Ansichten
4 Antworten
Hallo, bei mir steht der Scheidungstermin an. Nun gibt es eine Auskunft zum Versorgungsausgleich (aus derf Ehezeit entf. Anwartschaft beträgt rund 1.200 EUR) Meine Frage: ist das nur für die Frau oder für beide und somit nur 600 für jeden. Wichtig: ich bin heute 100% EM, erhalte eine EM-Rente ungefähr auch von1.200 EUR. Wird diese EM-Rente jetzt gekürzt? Es gibt doch ein neues Scheidungsrecht zum 1.9. in diesem Bereich. Dort heißt es, die Ansprüche werden sofort getrennnt. Das würde ja echt bedeuten, dass meine EM-Rente reduzeirt wird. DANKe für Reaktionen

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 14.09.2009 | 18:33

Hallo Dontnowhy,

im Rahmen des Versorgungsausgleiches wird für beide Ehepartner getrennt eine Berechnung durchgeführt, aus der die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche hervorgehen. Diese Ansprüche werden zusammengerechnet und dann gleichwertig aufgeteilt, so dass jeder Ehepartner innerhalb der Ehezeit die gleichen Rentenansprüche erhält.

Sofern Ihr Scheidungsantrag beim Familiengericht vor dem 01.09.2009 eingegangen ist, gelten die bisherigen Rechtsgrundlagen für Sie weiter. Das bedeutet somit, dass Ihre bereits bezogene Rente erst bei Rentenbezug des Berechtigten gekürzt wird.

Ist Ihr Scheidungsantrag ab dem 01.09.2009 beim Familiengericht eingegangen, gilt das "neue Scheidungsrecht" und die Rente muss nach rechtskräftiger Scheidung unmittelbar gekürzt werden. Eine Ausnahme würde dann nur bei laufender Unterhaltsverpflichtung bestehen.

Moderatoren-Antwortam 17.09.2009 | 15:08

Nach der gesetzlichen Regelung werden Unfallrenten wegen ihres Entschädigungscharakters im Rahmen des Versorgungsausgleichs nicht ausgeglichen ( §1587 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ).

2 Antworten

dontnowhyam 16.09.2009 | 09:32
Vielen Dank für diese Antwort. Ich habe noch eine weitere Frage und würde mich auch hier über eine Mitteilung freuen. Nach einem Wegeunfall erhalte ich aufgrund meiner massiven Verletzungen auch eine Rente der Berufsgenossenschaft. MdE beträgt hier 80% (Amputation und anderes) Ich gehe davon aus, dass sich da kaum etwas verbessern wird, eher das Gegenteil. Nun höre ich und lese teilweise sogar auf der Homepage meiner BG, dass solche Renten unter umständen sogar lebenslänglich gezahlt werden, also auch zusätzlich zur Altersrente. Bei meiner heutigen EM-Rente wird durch das Zusammentreffen beider Renten auch ein Abschlag gerechnet. Die Frage: Kann ich echt davon ausgehen, dass ich diese BG-Rente zusätzlich zu meiner (durch die Scheidung) deutlich reduzierten Altersrente einmal bekommen. Für mich ist das fast existenziell. Wo steht das, welches Gesetz? Nochmals DANKE im voraus!
knowwhyam 17.09.2009 | 12:50
Wenden sie sich an die Berufsgenossenschaft, da diese für die Zahlung der Rente zuständig ist. Hier im Forum der gesetzlichen RV können leider keine Aussagen zu den Gesetzen der jeweiligen Berufsgenossenschaften ( es gibt ein eine Menge!!!) gemacht werden.
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