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Rente

von Heinz20.10.2009 | 16:10
1295 Ansichten
14 Antworten
Hallo, ich bin zu 50% schwerbehindert. Mit meinem Geburtsjahr (11.1947) kann ich mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Ich habe jetzt von einem Bekannten gehört, daß wenn ich weiter bis zu meinem 65zigsten Lebensjahr arbeite, die letzten 2 Jahre bezüglich Rentenhöhe, nichts mehr bringen. Hat mein Bekannter recht, und wie wäre die Situation, wenn ich mit 63 Jahren bis zu meinem 65zigsten Lebensjahr arbeitslos würde ? Danke Heinz

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 21.10.2009 | 08:30

Ich schließe mich dem Beitrag von "Aha" an.

13 Antworten

Ahaam 20.10.2009 | 16:57
Also: wenn Sie bis spätestens 11/2010 35 Jahre (420 Monate) mit rentenrechtlichen Zeiten haben und dann noch immer oder wieder einen GdB von 50 oder mehr haben, dann können Sie zum 01.12.2010 in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Wenn Sie die Rente nicht in Anspruch nehmen und weiter gegen Entgelt beschäftigt sind, dann fließen weiter Beiträge in Ihr Rentenkonto und kommen Ihnen bei der späteren Rente auch zu Gute! (Bsp. Sie verdienen 2009 brutto 25.000 EUR - dann fließen von Ihnen und Ihrem AG 4.975 EUR in die Rentenkasse und Ihr Anspruch erhöht sich um rund 22 EUR - brutto!) Gleiches gilt, wenn Sie ALG I beziehen würden (dies ist eine Versicherungsleistung aus Ihren bisherigen Beiträgen zur BA) Bei Bezug von ALG II kann es anders aussehen - die ARGE kann einen 63-jährigen auffordern, dass die Altersrente in Anspruch genommen wird (egal ob mit oder (wie bei Ihnen) ohne Abschlag!) Bei einem möglichen Bezug von ALG oder ALG II sollten Sie immer einen Netto-Vergleich zur Rente machen! Bitte im Rentenrecht IMMER NUR nach dem eigenen Fall sehen - was für andere gilt oder passt muss für Sie nicht zwingend gleich sein!
Skatrentneram 20.10.2009 | 17:57
Aha hat Ihnen ja schon ausführlich geantwortet, dem ist nichts hinzuzufügen. Nur Ihrem Bekannten sollten Sie ausrichten, er soll seine nicht zutreffenden Aussagen am besten unterlassen oder sich vorher vernünftig erkundigen. Leider gibt es sehr viele von diesen schlauen Bekannten :-((
Verunsicherteram 20.10.2009 | 22:32
Die größtmöglichste Rente erhalten Sie, wenn Sie bis 65 arbeiten. Jedes Jahr mit Durchschnittsverdienst bringt 27,20 € Rente brutto monatlich.
Verunsicherteram 20.10.2009 | 22:03
Wenn ein Schwerbehinderter bis zur Regelaltersgrenze arbeitet, bekommt er die gleiche Rente wie sein nichtbehinderter Kollege. Bei Arbeitslosigkeit gilt das genauso, die Schwerbehinderteneigenschaft bringt dann keine Vorteile, aber auch keine Nachteile. Arbeitslosigkeit von 63 bis 65 erhöht aber Ihre spätere Rente gegenüber Eintrittsalter 63 und ALG ist zudem meist höher als die Rente. Meine persönliche Meinung: Wer gesund genug ist bis 65 zu arbeiten schont das soziale Netz und überlässt dieses für jene, die gesundheitlich nicht mehr können oder unverschuldet aus dem Job gedrängt worden sind.
Verunsicherteram 20.10.2009 | 22:45
Sorry, habe was falsches gesagt. ALG bekommt man nicht, wenn man bereits eine Rente ohne Abschlag beantragen könnte. Da Sie als Schwerbehinderter mit 63 ohne Abschlag in Rente gehen können, ist Ihnen der ALG-Weg versperrt. Sie haben im Gegensatz zu Ihren nichtbehinderten Kollegen nur die Wahl: Rente ohne Abschlag oder weiterarbeiten. Die Experten mögen mich korrigieren.
Wolfgangam 20.10.2009 | 23:04
Hallo Verunsichter, > Sorry, habe was falsches gesagt. ALG bekommt man nicht, wenn man bereits eine Rente ohne Abschlag beantragen könnte. ALG 1 ist nicht von einem potentiellem (ungekürztem) Rentenanspruch abhängig. Hier gelten nur die Gesetze des Arbeitsmarktes - bis zur Regelaltersgrenze Leistungen über die maximale Leistungsdauer, wenn der Arbeitsuchende mitspielt. ALG II sieht es anders aus ... Gruß w.
Verunsicherteram 20.10.2009 | 23:12
Ich sollte mich vorher schlaumachen -;))))) Auszug aus den Anspruchsvoraussetzungen: Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein: 1. Sie müssen arbeitslos sein. 2. Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben. 3. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben. Spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird, endet die Zahlung von Arbeitslosengeld.
niederrhein46am 21.10.2009 | 09:32
Hallo zusammen, sind Sie sicher,das sich die Rente, um 326,40 im Jahr erhöht? Gruss
B´sonam 21.10.2009 | 09:39
Hallo Niederrhein46, die Monatsrente erhöht sich bei einem Jahr mit Durchschnittsverdienst um 27,20 EUR. Demzufolge ergeben sich auf ein Jahr 12 Monatsbeträge a 27,20 EUR = 326,40EUR.
niederrhein46am 21.10.2009 | 09:51
Hallo B´Son, habe falsch gedacht und die Nachricht zu früh losgeschickt. Gruss
B´sonam 21.10.2009 | 10:21
Das kenn ich nur zu gut ;o)
Heinzam 21.10.2009 | 13:02
Hallo zusammen, die Berechnung von niederrhein46 verstehe ich nicht. die Monatsrente erhöht sich bei einem Jahr mit Durchschnittsverdienst um 27,20 EUR. Demzufolge ergeben sich auf ein Jahr 12 Monatsbeträge a 27,20 EUR = 326,40EUR ??? Gruß Heinz
B´sonam 21.10.2009 | 13:21
Hallo Heinz, wenn man 1 Jahr exakt den Durchschnitt verdient, so erhält man dafür 27,20 EUR monatliche Rente. Als Rentner bekommt man 12x jährlich die Rent eüberwiesen, also 12 x 27,20 Monatsrente = 326,40 Jahresrente. Grüße
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