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Experten-Antwort

Rente f.langj.Versicherte und Hinzuverdienst

von Resi15.01.2023 | 19:08
95 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich bin 12/1959 geboren,könnte ab 01.01.2023 Rente f.langj.Versicherte mit 11,4% Abzug beantragen. Mein A.vertrag geht bis 31.10.2023,danach hätte ich noch 21 Monate ALG1 Anspruch (1350€/monatl.).Mir ist klar,wenn ich die Rente für langj.Versicherte jetzt beantrage,dann steht der 0,3% Abzug pro Monat,also die 11,4% bis an den Rest meiner Tage. Mit dem Fall der Hinzuverdienstgrenze überlege ich nun,ob es besser ist die Rente zu beantragen ab 01/23 und den aktuellen monatl.Hinzuverdienst mitzunehmen bis 10/23,danach in Rente zu gehen oder ob es besser ist,zu arbeiten weiter ohne zusätzlich Rente mit Abzug zu beantragen,anschliessend 21 Monate ALG1 und dann mit erheblich weniger Abzug in Rente zu gehen.Dann käme ich bis 08/2025 mit ALG1 und hätte quasi bei Rentenbeantragung f.langj.Versicherte nur noch wenige 1,5% Monate Abzüge und erhöhe ja auch noch bissle(wegen ALG1 Bezug) meine Rentenhöhe. Bin ich da jetzt richtig unterwegs gedanklich ? Meinem Verständnis nach verlockend,erst einmal beides zu machen,allerdings Letzteres erscheint mir sinnvoller? Bin etwas verunsichert,vielleicht kann mir jemand raten hier.. Lebenszeit kann man natürlich nicht voraus planen,das ist mir auch klar. Rente für besonders langj.Versicherte 02/2026 erreiche ich so nicht,möchte nicht so lange arbeiten mehr. Vielen Dank schonmal fürs mit Nachdenken hier in der Runde, es grüßt Resi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.01.2023 | 08:44

Guten Morgen Resi,

wie @W*lfgang schreibt, ist es ein Rechenexempel. Ich empfehle Ihnen einen Beratungstermin, dort kann man Ihnen verschiedenen fiktive Rentenberechnungen machen, die Ihnen bei der Entscheidung vielleicht helfen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W°lfgangam 15.01.2023 | 21:31
Hallo Resi, schlicht ein Rechenexempel ...sowohl, als auch noch mit ALG1 <- und dem Mitspielen/Anforderungen dieser Behörde/*tanze ich gerne mit. Fakt: Rente mit Abschlag und Weiterarbeit füllt schon mal zusätzlich Ihre Kasse (Finanzamt greift sicher 25-40 % Ihrer Rente dabei ab, 'Rest ist trotzdem noch extra) ...insofern sind Sie Einkommensmäßig schon mal ein paar Jahre im 'plus'. Wann die Rechnung umkippt = Rente erst später/kleinerer Abschlag ...das rechnen wir/SIE doch mal geschwind selbst aus - auch in Kombi ALG1 *)/Weiterbeschäftigung UND den dann neuen abschlagsfreien Rentenansprüchen ab Regelaltersgrenze ;-)) *) ALG1 und weiter Altersvollrente beißt sich aber etwas … Hmm ...alles nur schlichtes Rentenmathe, wenn Faktor x (Lebensende) bekannt ist *g Gruß w.
Klugpuperam 16.01.2023 | 02:32
Wenn man Ende März einen Beratungs- bzw. Rentenantragstermin bucht, könnte noch rückwirkend ein Rentenbeginn zum 01.01.2023 vereinbart werden. Ende März sollte ein Termin Ende Juni bzw. Anfang Juli gebucht werden können. Vielleicht ist bis dahin etwas klarer, ob der Vertrag verlängert wird oder sich eine andere Beschäftigung ergibt.
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