Guten Tag,
nach aktuellem Rechtsstand besteht bei Geburtsjahrgängen 1964 und jünger die Möglichkeit, mit Vollendung des 65. Lebensjahres bei Erfüllung der Wartezeit von 45 Beitragsjahren eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen.
Sie erfüllen bei Geburt September 1965 im September 2030 das 65. Lebensjahr. Ab Folgemonat, also zum 01.10.2030, kann daher die abschlagsfreie Rente in Anspruch genommen werden, sofern bis dahin die 45 Beitragsjahre erfüllt sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung!
Ja, wenn die Rentengesetze von heute in 6 Jahren noch unverändert gelten ist das kein Problem.
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