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Experten-Antwort

Rente für besonders langjährig Versicherte

von Anonymus04.11.2023 | 17:05
238 Ansichten
4 Antworten

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Wenn man die 45 Versicherungsjahre erst mit 65 Jahren und 7 Monaten erreicht. Kann man diese Rentenart dann ab diesem Zeitpunkt in Anspruch nehmen, oder ist die Inanspruchnahme nur bei Erfüllung der Voraussetzung bis zum 65. Geburtstag möglich

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.11.2023 | 08:16

Guten Morgen Anonymus,

wenn Sie die 45 Jahre erst nach der Erreichung der Altersgrenze erfüllen, kann die Rente erst nach Erfüllung der Wartezeit beginnen. Wichtig ist aber, dass Sie dann noch im Beschäftigungsverhältnis stehen oder Krankengeld beziehen. Sollten Sie zuletzt arbeitslos sein, zählen die letzten 2 Jahre nicht für die Wartezeiterfüllung dazu.

3 Antworten

Guter Tippam 04.11.2023 | 17:14
Der frühestmögliche Rententermin wird durch die zwei Bedingungen bestimmt a) Ihr persönliches Mindestalter, z.B. Jahrgang 1958 mit 64 Jahren b) Die Mindestwartezeit von 45 Jahren ( 540 Monate) Beitragszeiten Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, kann die Rente beginnen nach Antragstellung
Ja, das klappt (zumidest derzeit noch)am 04.11.2023 | 18:21
Im geschilderten Fall können Sie die abschlagsfreie "Rente für besonders langjährig Versicherte" natürlich dann nach 45 Jahren in Anspruch nehmen, weil die zweite Bedingung (frühestens 2 Jahre vor der persönlichen Regelaltersgrenze) ja dann definitiv auch erfüllt ist. Wenn allerdings die CDU und gar die "Blaue Herzchen-Herzpartei" etwas zu bestimmen haben sollten, wird diese Rentenart sicherlich sehr schnell abgeschafft werden. Toi, toi, toi :-)
Anonymusam 04.11.2023 | 18:26
Wenn es sich um den frühestmöglichen Beginn handelt, sollte Jahrgang 1965 bei Erreichen der 45 Versicherunsjahre mit 65 und 7 Monaten auch noch die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte zu diesem Zeitpunkt, bei entsprechender Antragsstellung, in Anspruch nehmen können.
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