Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Morgen Anonymus,
wenn Sie die 45 Jahre erst nach der Erreichung der Altersgrenze erfüllen, kann die Rente erst nach Erfüllung der Wartezeit beginnen. Wichtig ist aber, dass Sie dann noch im Beschäftigungsverhältnis stehen oder Krankengeld beziehen. Sollten Sie zuletzt arbeitslos sein, zählen die letzten 2 Jahre nicht für die Wartezeiterfüllung dazu.
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