Hallo Renate,
Sie können neben Ihrer Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter Homepage | Altersrente: Unbegrenzt hinzuverdienen | Deutsche Rentenversicherung.
Ihren Rentenantrag können Sie grundsätzlich zurücknehmen, solange Sie noch keinen Rentenbescheid erhalten haben. Nach Erhalt eines Rentenbescheides ist eine Rücknahme nur möglich, solange der Rentenbescheid noch nicht bindend ist, das heißt innerhalb eines Monats, nachdem er Ihnen bekanntgegeben oder zugestellt worden ist. Bereits erhaltene Beträge sind nach einer Antragsrücknahme an den Rentenversicherungsträger zurückzahlen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.