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Experten-Antwort

Rente für langjährig Versicherte

von Renate 01.04.2026 | 14:17
249 Ansichten
6 Antworten
Hallo Ich möchte die Rente für langjährige Versicherte mit Abschlägen beantragen und habe zwei Fragen dazu. - kann ich neben dem Bezug de Rente noch arbeiten bzw hätte das Nachteile? - bis wann könnte ich den Rentenantrag noch zurücknehmen und könnte ich ihn dann später wieder stellen? (Ich weiß das ist blöd für die Mitarbeiter aber ich wüsste gern ob das gehen würde) Viele Grüße Renate

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.04.2026 | 15:08

Hallo Renate,

 

Sie können neben Ihrer Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter Homepage | Altersrente: Unbegrenzt hinzuverdienen | Deutsche Rentenversicherung.

 

Ihren Rentenantrag können Sie grundsätzlich zurücknehmen, solange Sie noch keinen Rentenbescheid erhalten haben. Nach Erhalt eines Rentenbescheides ist eine Rücknahme nur möglich, solange der Rentenbescheid noch nicht bindend ist, das heißt innerhalb eines Monats, nachdem er Ihnen bekanntgegeben oder zugestellt worden ist. Bereits erhaltene Beträge sind nach einer Antragsrücknahme an den Rentenversicherungsträger zurückzahlen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

DaViam 01.04.2026 | 14:36
Ganz ehrlich, rufen Sie bitte beim Service-Telefon Ihres Rentenversicherungsträgers an und lassen sich telefonisch beraten. Das macht sicherlich mehr Sinn als Anträge zu stellen und dann wieder zurückzunehmen.....
Du meine Güteam 01.04.2026 | 14:44
Das ist wirklich blöd, da haben Sie recht. Warum lassen Sie sich nicht individuell beraten?
Schadeam 01.04.2026 | 17:15
Normalerweise erkundigt man sich im Vorfeld und stellt nicht einen Antrag, den man innerhalb der Rechtsmittelfrist wieder zurücknimmt. Ja, solche unnötigen Mehrarbeiten sind nicht nur blöd für die DRV Mitarbeiter, sondern sogar saublöd.
jouam 01.04.2026 | 17:55
Ergänzend: Nachteil: Es sind weiter Rentenbeiträge und Arbeitslosenversicherung vom Gehalt zu zahlen, solange die Regelaltersgrenze nicht erreicht ist (außer im Minijob mit Befreiung) Vorteil: Ab Regelalter erhöht sich die Rente Sie können auch eine Teilrente beantragen, dann entfallen Abzüge nur auf diesen Teil der Rente.
Lupeam 01.04.2026 | 18:12
Wurde hier schon vielfach beantwortet. Suchfunktion (Lupe) nutzen! Die Idee mit der Rücknahme nach Antragstellung muss man nicht verstehen. Hauptsache Sie verstehen es🤪.
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