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Experten-Antwort

Rente für langjährig Versicherte + Altersteilzeit

von Pia03.02.2024 | 00:51
351 Ansichten
7 Antworten
Mir wurde ein Altersteilzeitarbeitsvertrag angeboten. Wenn ich ihn wähle, kann ich in dieser Zeit auch eine Rente für langjährig Versicherte beziehen ohne dass dies einen Einfluß auf meinen Vertrag hat. Den möchte ich nicht gefährden. Die Rente kann ich ab Sommer in Anspruch nehmen. Vielen Dank für Ihre Antwort!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.02.2024 | 10:36

Die Altersteilzeitarbeit soll den gleitenden Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand fördern. Sie ist zugleich eine Anspruchsvoraussetzung für die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit. In der passiven Phase der Altersteilzeit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe.

 

Wer in Altersteilzeit gehen möchte, setzt sich am besten mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung. Bevor Arbeitnehmer einen Altersteilzeitvertrag bei ihrem Arbeitgeber unterschreiben, sollten sie sicherstellen, dass der mögliche Rentenbeginn mit dem im Vertrag vereinbarten Ende der Altersteilzeit übereinstimmt.

6 Antworten

kurz und knappam 03.02.2024 | 00:55
Nein! Lesen Sie dazu bitte das Altersteilzeitgesetz.
Natürlich nichtam 03.02.2024 | 09:29
Nein, während der Altersteilzeit ist der Bezug einer gesetzlichen Altersrente definitiv ausgeschlossen.
Oh Mannam 03.02.2024 | 09:52
Rente neben ATZ ist nicht möglich. Eine Frage beim anbietenden Arbeitgeber und Ihr Ausflug hier ins Forum wäre überflüssig gewesen.🤦‍♂️
ThomasRam 03.02.2024 | 11:43
Normalerweise läuft ATZ sowieso nur bis zum frühestmöglichen Renteneintritt, also nicht gleichzeitig. Ob der AG ATZ bis Sommer noch umsetzen will, kann und darf, ist fraglich. Lukrativer wäre es wohl bis dahin weiterzuarbeiten und mit dem AG zu klären, ob er bei Renteneintritt/Firmenaustritt eine Abfindung zahlt (von der er bis zu 50% des Rentenminderungsausgleichs in Ihre Rente einzahlen darf - steuer- und SV-frei)
Sebastianam 03.02.2024 | 16:45
Am besten Sie warten die Expertenantwort ab.
GuterTippam 04.02.2024 | 11:10
Sebastian schrieb

Am besten Sie warten die Expertenantwort ab.

Guter Tipp fürs arbeitsfreie Wochenende. Am Montag schreibt der Experte dann, das ist eine Frage zum Arbeitsrecht und nicht Thema des Forums.
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