Die Altersteilzeitarbeit soll den gleitenden Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand fördern. Sie ist zugleich eine Anspruchsvoraussetzung für die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit. In der passiven Phase der Altersteilzeit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe.
Wer in Altersteilzeit gehen möchte, setzt sich am besten mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung. Bevor Arbeitnehmer einen Altersteilzeitvertrag bei ihrem Arbeitgeber unterschreiben, sollten sie sicherstellen, dass der mögliche Rentenbeginn mit dem im Vertrag vereinbarten Ende der Altersteilzeit übereinstimmt.
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