Hallo Peter Schrader,
die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung ist eine finanzielle Unterstützung für Personen, deren Einkünfte und Vermögen nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen. Die Grundsicherung wird auf Antrag von den Grundsicherungsämtern gegebenenfalls zusätzlich zu einer Altersrente oder einer Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt.
Hinsichtlich eines Anspruchs auf Grundsicherung wenden sie sich daher an ihr zuständiges Grundsicherungsamt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung