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Experten-Antwort

Rente für langjährige Versicherte

von Peter Schrader26.10.2023 | 14:56
202 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Im Juni 2024 habe ich 45 Beitragsjahre gearbeitet und könnte auch vom Alter her die abschlagsfreie Rente beantragen. Da ich aber eine niedrige Rente beziehen werde, ist meine Frage, ob ich dann Anspruch auf ergänzende Grundsicherung habe. Für die Antworten danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Peter Schrader

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter Schrader,

 

die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung ist eine finanzielle Unterstützung für Personen, deren Einkünfte und Vermögen nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen. Die Grundsicherung wird auf Antrag von den Grundsicherungsämtern gegebenenfalls zusätzlich zu einer Altersrente oder einer Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt.

Hinsichtlich eines Anspruchs auf Grundsicherung wenden sie sich daher an ihr zuständiges Grundsicherungsamt.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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17 Antworten

Kein Problemam 26.10.2023 | 15:02
Natürlich, eine gestztliche Rente ist kein Ausschluss-Grund für die Grundsicherung im Alter. Entscheidend für die Grundsicherung ist im Wesentlichen die Höhe Ihrer Gesamteinkünfte und Ihr Vermögen (und ggf. das der Menschen, die mit Ihnen in einer "Bedarfsgemeinschaft" leben).
Abschlägeam 26.10.2023 | 15:12
Parallel erkundigen, ob Ansprüche 'Bürgergeld' nicht günstiger und 'aufstockend' möglich wären. Sie sind ja eigentlich noch vermittelbar und dürfen neben einer auch vorgezogenen Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Kann sein, dass dafür eine Teilrente erforderlich ist... einfach mal schlau machen. Und ansonsten neben der Rente einfach noch weiter arbeiten. Möglichst sozialversicherungspflichtig (also etwas mehr als 'Minijob'), das erhöht dann auch noch die Regelaltersrente.
Peter Sschraderam 26.10.2023 | 15:58
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Ich werde ja auch weiterarbeiten, aber wenn ich Rente habe, erhöht die sich nicht mehr, es wird ja nicht mehr eingezahlt. Fakt. Und mich würde interessieren, ob ich dann mit spätestens 70 Jahren und schlechter Rente Anspruch auf ergänzende Grundsicherung habe.
Peter Schraderam 26.10.2023 | 16:07
Leider muss ich davon ausgehen, dass ich von der Rente nicht leben könnte. Der Knackpunkt ist, ob ich auf Grund der freiwillig vorgezogenen Rente überhaupt noch Anspruch auf Grundsicherung habe.
Peter Schraderam 26.10.2023 | 16:12
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Ich bin nicht arbeitslos, aber wenn ich diese Rente in Anspruch nehmen will, werden keine Rentenbeiträge mehr eingezahlt. Und wenn ich dann mit 70 Jahren nur von der Rente leben muss, ich werde ja weiter arbeiten, dann wirds eng, ohne Grundsicherung. Das ist mein Problem.
Sosoam 26.10.2023 | 16:19
Wenn Du vorzeitig in Rente gehst, gibt es keine Grundsicherung. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__41.html Du würdest aber vermutlich Wohngeld bekommen. Das ist sowieso besser, weil die einfacher zu beantragen ist ohne Einkommensprüfung. Und wenn Du 33 Jahre Grundrentenzeiten hast, bekommst Du durch einen Freibetrag so viel Wohngeld, dass Du nie Grundsicherung beantragen willst.
Abschlägeam 26.10.2023 | 16:34
wieso werden keine Rentenbeiträge mehr einbezahlt??? Bis zur Regelaltersrente sind Sie Rentenversicherungspflichtig! Auch wenn Sie schon eine vorgezogene Rente beziehen. oder haben Sie nur einen Minijob und sich da von der Versicherungspflicht befreien lassen? Erst danach können Sie dann wählen.
Sosoam 26.10.2023 | 16:35
Zitat von Soso anzeigenausblenden
Sorry, nicht ohne Einkommensprüfung, sondern ohne Vermögensprüfung sollte es heißen. Du musst nicht wie beim Grundsicherungsamt alle Kontoauszüge ständig hinschicken und auch nicht Deine Kinder angeben. Wohngeld bekommen grundsätzlich alle Altersrentner, auch Frührenter, d.h. mit vorgezogener Altersrente.
Abschlägeam 26.10.2023 | 16:38
ergänzend zum 'Wohngeld' Einfach mal mit diesem Rechner checken: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBSTRT Für den erhöhten Freibetrag sind nur 33 Jahre Grundrenten'zeiten' notwendig, es ist nicht notwendig, dass auch ein Grundrenten'zuschlag' bezahlt wird!
Abschlägeam 26.10.2023 | 16:47
Zitat von Soso anzeigenausblenden
Die Kinder müssen glaub ich doch angegeben werden, aber nur wegen der Änderungen bei den Pflegeversicherungsbeiträgen bzw. beim Wohngeld dann für die 'pauschale' Berücksichtigung. Steht aber auch alles bei dem Wohngeldrechner dabei, wofür was gefragt wird, wenn man den Check macht.
Peter Schraderam 26.10.2023 | 16:50
Zitat von Soso anzeigenausblenden
Ich habe 45 Jahre und mehr, ich will die Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, nicht die Regelaltersrente. Die kann ich mit 64 Jahren und 4 Monaten beanspruchen. Aber trotzdem danke für den Link, da habe ich was Brauchbares gefunden.
Batrixam 27.10.2023 | 05:13
Bei einer vorgezogenen Altersrente (egal, ob mit oder ohne Abschläge!) werden aus einer parallelen Beschäftigung ganz normal Rentenbeiträge gezahlt, als ob sie nicht in Rente wären. Zum Erreichen des Regelrentenalters wird die Rente dann neu berechnet und die Beiträge aus der Beschäftigung neben dem Rentenbezug erhöhen zu diesem Zeitpunkt die Rente. Sollte das Gesamteinkommen zum Lebensunterhalt nicht ausreichen, können Sie durch die Stadt eine Aufstockung prüfen lassen. Bei Altersrentenbezug bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ist dies die Sozialhilfe, ab dem Regelrentenalter ist dies die Grundsicherung. Sollte kein Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe oder Grundsicherung bestehen, könnte ggf. ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.
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