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Experten-Antwort

Rente für langjährige VersicherteMe

von Dipsy26.01.2024 | 13:18
148 Ansichten
5 Antworten
Mein Mann ist Baujahr 1960.Er hatte im März 2021. 45 Arbeitsjahre. Er ist seit Juni 2020 Arbeitslos und ab Juni 2021 in ALG 2.Zwischenzeitlich hat er 3 Wochen gearbeitet. Jetzt zur Frage. Kann er trotzdem ab 1.12.24 in Rente gehen für langjährige Versicherte oder erst ab 1.12.26. Danke für die Antwort

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.01.2024 | 13:30

Hallo Dispy,

 

wenn Ihr Mann 45 Jahre (540 Monate) versicherungspflichtig beschäftigt war, kann er mit 64 Jahren und 4 Monaten die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

franticam 26.01.2024 | 13:50
Geht mal auf die Internetseite der DRV. Dort könnt ihr eine sog. "Rentenauskunft" (nicht Renteninformation) anfordern. Diese wird dann per Post zugesendet. Enthalten ist das Versicherungskonto (nachprüfen, ob alle Zeiten enthalten sind) sowie die möglichen Daten und Höhen der verschiedenen Rentenarten.
...am 26.01.2024 | 14:41
Wenn er zum März 2021 zwar 45 Arbeitsjahre hat, aber seit Juni 2020 arbeitslos war, dann hat er damit nicht die rentenrechtlich geforderte Wartezeit von 45 Jahren erreicht für die abschlagsfreie "Rente für besonders langjährig Versicherte". Die Zeiten der Arbeitslosigkeit ab Juni 2020 zählen i.d.R. nämlich nicht zu diesen 45 Jahren dazu. Mit mindestens 35 Jahren Wartezeit konnte er mit Jahrgang 1960 schon im Alter ab 63 Jahre in die "Rente für langjährig Versicherte" gehen mit entsprechenden Abschlägen (0,3% pro Monat bis zur persönlichen Regelaltersgrenze): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Service…
KSCam 26.01.2024 | 15:50
... schrieb

Wenn er zum März 2021 zwar 45 Arbeitsjahre hat, aber seit Juni 2020 arbeitslos war, dann hat er damit nicht die rentenrechtlich geforderte Wartezeit von 45 Jahren erreicht für die abschlagsfreie "Rente für besonders langjährig Versicherte". Die Zeiten der Arbeitslosigkeit ab Juni 2020 zählen i.d.R. nämlich nicht zu diesen 45 Jahren dazu.

Mit mindestens 35 Jahren Wartezeit konnte er mit Jahrgang 1960 schon im Alter ab 63 Jahre in die "Rente für langjährig Versicherte" gehen mit entsprechenden Abschlägen (0,3% pro Monat bis zur persönlichen Regelaltersgrenze):

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html

Ist nicht ganz richtig, denn es zählen nur die "letzten 2 Jahre" nicht mit. Da der Jahrgang 60 aber erst irgendwann 2024 (oder je nach Geburtstag 2025) abschlagsfrei gehen kann, zählt Arbeitslosigkeit der Jahre 2020 und 2021 (und vielleicht noch Monate aus 2022) bei den 45 Jahren mit, weil diese nicht in den "letzten 2 Jahren" liegen, grins. Vollumfänglich lässt sich die Frage nicht unbedingt beantworten solange man nicht das genaue Geburtsdatum kennt
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