Hallo Dispy,
wenn Ihr Mann 45 Jahre (540 Monate) versicherungspflichtig beschäftigt war, kann er mit 64 Jahren und 4 Monaten die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wenn er zum März 2021 zwar 45 Arbeitsjahre hat, aber seit Juni 2020 arbeitslos war, dann hat er damit nicht die rentenrechtlich geforderte Wartezeit von 45 Jahren erreicht für die abschlagsfreie "Rente für besonders langjährig Versicherte". Die Zeiten der Arbeitslosigkeit ab Juni 2020 zählen i.d.R. nämlich nicht zu diesen 45 Jahren dazu.
Mit mindestens 35 Jahren Wartezeit konnte er mit Jahrgang 1960 schon im Alter ab 63 Jahre in die "Rente für langjährig Versicherte" gehen mit entsprechenden Abschlägen (0,3% pro Monat bis zur persönlichen Regelaltersgrenze):
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html
Wenn er zum März 2021 zwar 45 Arbeitsjahre hat, aber seit Juni 2020 arbeitslos war, dann hat er damit nicht die rentenrechtlich geforderte Wartezeit von 45 Jahren erreicht für die abschlagsfreie "Rente für besonders langjährig Versicherte". Die Zeiten der Arbeitslosigkeit ab Juni 2020 zählen i.d.R. nämlich nicht zu diesen 45 Jahren dazu.
Mit mindestens 35 Jahren Wartezeit konnte er mit Jahrgang 1960 schon im Alter ab 63 Jahre in die "Rente für langjährig Versicherte" gehen mit entsprechenden Abschlägen (0,3% pro Monat bis zur persönlichen Regelaltersgrenze):
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html
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