Hallo Andrea,
eine Neuberechnung Ihrer Altersrente nach Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente findet erstmalig mit erreichen der Regelaltersgrenze statt.
Wenn Sie dache weiterhin die Einzahlung der Rentenbeiträge der Pflegekasse der zu pflegende Person in Ihrer Rentenversicherung begehren, müssen Sie diese rechtzeitig per formlosen Antrag in eine Teilrente umstellen lassen. Die größtmögliche Teilrente liegt bei 99,99 %.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung